Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen

Die Stadt Rottenburg am Neckar hat einen Standesamtsbezirk: Standesamt Rottenburg am Neckar mit einer Außenstelle in Ergenzingen. Das Standesamt Rottenburg am Neckar sowie die Außenstelle Ergenzingen ist zuständig für die Kernstadt und die Stadtteile Bad Niedernau, Baisingen, Bieringen, Dettingen, Eckenweiler, Ergenzingen, Frommenhausen, Hailfingen, Hemmendorf, Kiebingen, Obernau, Oberndorf, Schwalldorf, Seebronn, Weiler, Wendelsheim und Wurmlingen.

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Beschreibung

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.

Hinweis: Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.

Hinweis: Wohnen Sie im Ausland, wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zuletzt Ihren Wohnsitz hatten.

Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen oder andere Personen bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe, falls erforderlich mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch eine im Inland vereidigte Urkundenübersetzerin oder einen vereidigten Urkundenübersetzer
  • bei Geburt des Ehepartners oder der Ehepartnerin in Deutschland: Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • bei Geburt des Ehepartners oder der Ehepartnerin im Ausland: Geburtsurkunde mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin schon einmal verheiratet war: zusätzlich
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der vorherigen Ehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen (z.um Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile vollständig und mit Rechtskraftvermerk)
    • Anerkennung der ausländischen Scheidung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts
  • wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte: zusätzlich
    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:
    • bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde
    • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländerern sowie ausländischen Flüchtlingen: Nachweis des Sonderstatus
    • Staatsangehörigkeitsausweis

Frist / Dauer

keine

Kosten

  • EUR 110,00
  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: EUR 40,00
  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird: EUR 20,00

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder eine dolmetschende Fachkraft.

Sonstiges

Eine im Ausland begründete eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie unter den gleichen Voraussetzungen beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen.



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

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