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Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
Die Stadt Rottenburg am Neckar ist in zwei Standesamtsbezirke eingeteilt: Standesamt Rottenburg am Neckar und Standesamt Rottenburg am Neckar-Ergenzingen. Das Standesamt Rottenburg am Neckar ist zuständig für die Kernstadt und die Stadteile Bad Niedernau, Bieringen, Dettingen, Frommenhausen, Hailfingen, Hemmendorf, Kiebingen, Obernau, Oberndorf, Schwalldorf, Seebronn, Weiler, Wendelsheim und Wurmlingen. Das Standesamt Rottenburg am Neckar-Ergenzingen ist zuständig für die Stadtteile Ergenzingen, Baisingen und Eckenweiler.
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Standesamt Rottenburg - E-Mail:
- standesamt@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-242
- Telefax:
-
07472 / 165-298
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
1. Stock, Zimmer D 124 und D 125
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungszeiten:
- und nach Vereinbarung.
- Internet:
-
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Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Standesamt Rottenburg - Außenstelle Ergenzingen - E-Mail:
- standesamt@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-242
- Telefax:
-
07472 / 165-298
- Adresse:
- Ergenzingen, Rottenburg am Neckar
Gäustraße 8
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
Verfahrensablauf
Die Ehrenpatenschaft beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle. Der Antrag steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundespräsidialamtes zur Verfügung. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus. Diese wird den Eltern, zusammen mit dem Patengeschenk, von einem Repräsentanten oder einer Repräsentantin Ihrer Gemeinde/Stadt ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunden der Kinder
Frist / Dauer
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu stellen.
Dies gilt nicht, wenn Ihnen nicht bekannt gewesen ist, dass Sie die Ehrenpatenschaft für Ihr Kind beantragen können. Dann können Sie die Ehrenpatenschaft mit Begründung beantragen, bis das Kind drei Jahre alt ist.
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Zusätzliche Informationen und Dienste
