Elterngeld (Antragsausgabe und -annahme zur Weiterleitung an die L-Bank)

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Beschreibung

Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides. Entscheiden Sie, welcher Elternteil in welchem Zeitraum Elterngeld beziehen möchte. Geben Sie dies für beide Elternteile in Ihrem Antrag an.

  • Basiselterngeld bekommen Sie während der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes.
  • ElterngeldPlus bekommen Sie auch noch danach.

Beantragen Sie für besonders früh geborene Kinder zusätzliche Elterngeldmonate. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. Sie erhalten dann mindestens 300,00 EUR Basiselterngeld im Monat. Wenn Sie sich für Elterngeld Plus entscheiden, bekommen Sie mindestens 150,00 EUR. Dafür beziehen Sie das Elterngeld Plus doppelt so lange.

Ein gleichzeitiger Bezug von (Basis-) Elterngeld durch beide Elternteilen ist nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate und nur für einen Monat möglich. Ausnahmen gibt es für Mehrlinge, besonders früh geborene Kinder oder (Geschwister-) Kinder mit Behinderung.

Sie bekommen Elterngeld rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.

Verfahrensablauf


  • Starten Sie den Online-Antrag oder füllen Sie das Papierformular aus.

  • Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag online oder in Papierform an die L-Bank oder das Bürgerbüro für Soziales.

  • Denken Sie dabei bitte an weitere Unterlagen, z. B. die Geburtsurkunde. Sie können den Antrag nicht selbst ausdrucken? Dann sendet Ihnen die L-Bank Ihre persönlichen Unterlagen per Post zu.


Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Die L-Bank prüft Ihren Antrag. Danach schickt sie Ihnen einen persönlichen Bescheid. Das Elterngeld bekommen Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.

Beispiel: Ihr Kind ist am 15. geboren. Die Bundeskasse überweist das Geld also am 15. jedes Monats.


Mit der ersten Zahlung überweist die Bundeskasse auch zurückliegende Monate. Sie können den Termin für die Auszahlung nicht ändern. Eine Überweisung als Einmalbetrag ist nicht möglich.

Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie der L-Bank Folgendes mitteilen:

  • Änderungen Ihrer Arbeitszeit.

  • Arbeitsaufnahmen jeder Art. Dies gilt auch für geringfügige oder kurzfristige Tätigkeiten.


Die L-Bank prüft dann Ihren Anspruch auf Elterngeld. Sie klärt, ob Sie zusätzliches Elterngeld oder weniger Elterngeld bekommen. Haben Sie zu viel Elterngeld bekommen, müssen Sie es zurückzahlen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie alle Fragen beantwortet und alle Daten im online-Antrag eingegeben haben, erhalten Sie eine Unterlagenliste. Diese Liste passt zu Ihren Angaben. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Antrag beilegen müssen. Sie können keine digitalen Unterlagen hochladen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie der L-Bank Unterlagen mit einer E-Mail senden. Sie können den Antrag sowie die dazugehörigen Nachweise auch in Papierform direkt an die L-Bank oder an das Bürgerbüro für Soziales schicken.

Frist / Dauer

Beantragen Sie das Elterngeld möglichst bald. Rückwirkend erhalten Sie es nur für maximal drei Lebensmonate.



Beispiel: Ihr Kind wurde am 10.08.2024 geboren. Sie beantragen Elterngeld ab der Geburt. Der Antrag ist am 04.12.2024 bei der L-Bank.

  • Lebensmonat: 10.08.2024–09.09.2024: 3. Monat rückwirkend

  • Lebensmonat: 10.09.2024–09.10.204: 2. Monat rückwirkend

  • Lebensmonat: 10.10.2024–09.11.2024: 1. Monat rückwirkend

  • Lebensmonat: 10.11.2024–09.12.2024: Antragseingang


Achtung: Die L-Bank bearbeitet und berechnet die Frist ab dem Tag, an dem der unterschriebene Antrag bei ihr ankommt.
Dies gilt auch, wenn Sie ihn online gestellt haben.

Kosten

Der Antrag auf Elterngeld ist für Sie kostenlos.

Sonstiges

Sozialleistungsträger rechnen Elterngeld auf ihre Leistungen an. Dazu zählen das Bürgergeld oder die Sozialhilfe. Haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet, erhalten Sie einen Elterngeld-Freibetrag. Der Elterngeld-Freibetrag entspricht Ihrem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt. Er beträgt höchstens 300 Euro. Sie bekommen dann Elterngeld mindestens in Höhe des Freibetrags.


Steuerliche Behandlung


Das Elterngeld ist steuerfrei, fällt aber unter den Vorbehalt der Progression. Das heißt: In einem ersten Schritt rechnet das Finanzamt es Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzu. Damit berechnet es Ihren Steuersatz. Im zweiten Schritt wendet es diesen Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte – ohne das Elterngeld – an.


Für adoptierte Kinder bekommen Sie Elterngeld ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Verfahren zur Adoption noch nicht abgeschlossen ist, Sie das Kind jedoch mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben. Nach dem 8. Geburtstag des Kindes bekommen Sie für adoptierte Kinder kein Elterngeld mehr.


Hinweis zum Kinderzuschlag:


Wenn Sie im Bezug von Elterngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen.

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):

  • §§ 1 - 4 Elterngeld
Internetseite der L-Bank
Auf der Internetseite der L-Bank finden Sie ausführliche Informationen. Dort können Sie auch das Antragsformular als pdf-Datei herunterladen.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
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BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM