Energieausweis für Gebäude

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Beschreibung

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Hauses / einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Verschiedene Häuser lassen sich hiermit hinsichtlich ihrer energetischen Qualität vergleichen. Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Sie geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.

Die zwei Arten des Energieausweises:

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Grundlage des Verbrauchsausweises sind die Verbrauchswerte der vergangen Jahre, die selbstverständlich stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Daher empfiehlt die deutsche Energie-Agentur den Bedarfsausweis. Hierbei berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf - unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen.
Optisch ist der Energieausweis mit seiner Farbskala und den Effizienzklassen vergleichbar mit den Energieeffizienz-Labeln von Elektrogeräten. Die Skala von Grün nach Rot sowie die Effizienzklassen von A+ bis H helfen den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Werte im grünen Bereich weisen auf niedrige Heizkosten hin, während Werte im roten Bereich auf sehr hohe Heizkosten hinweisen.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Energieausweis benötigt der Eigentümer nur wenn er sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet. Dann muss er den Energieausweis dem potenziellen Interessenten vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung.
Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Seit dem 1.Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1.Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude.
Für Nichtwohngebäude gilt: der Energieausweis ist seit dem 1.Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.
Einem potenziellen Käufer oder Mieter ist der Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags zu übergeben.
Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m² aushängen, falls ein Energieausweis vorhanden ist.

Wer darf einen Energieausweis erstellen

Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine "baunahe" Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker. Eine Liste von berechtigten Ausstellern im Kreis Tübingen steht zum Download bereit oder erhalten Sie vom Klimaschutzmanager.
Darüber hinaus bietet die Deutsche Energie-Agentur eine bundesweite Expertensuche an. Mit der Eingabe ihrer Postleitzahl finden Sie einen Experten aus Ihrer Region. Die Qualifikation der Aussteller wird vor der Aufnahme in die Datenbank durch die dena geprüft.
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