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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnung und Gewerbe - Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten - E-Mail:
- waffenundgewerbe@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-509
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 221
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Öffnungszeiten:
- und nach Vereinbarung.
- Internet:
-
zur Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
Beschreibung
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie auf Reisen in und durch
- Staaten der Europäischen Union (EU) oder
- die Staaten Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein
Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).
Verfahrensablauf
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
- Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
Frist / Dauer
Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen. Sind bei Sportschützen und Jägern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen, beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
- § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV):
- § 33 Europäischer Feuerwaffenpass
Zusätzliche Informationen und Dienste

Sichere Kommunikation
Sie können mit der Ortspolizeibehörde durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.