Inhalt
Förderprogramm Kaufen - Sanieren - Gestalten
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtplanungsamt
Bodenordnung
Bauförderung - E-Mail:
- baufoerderung@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 165 380
- Telefax:
-
07472 165 302
- Adresse:
- Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Gehört zu Amt:
- Stadtplanungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bodenordnung
Beschreibung
Mit dem Stadtentwicklungsplan 2020 hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar ein siedlungsräumliches Leitbild beschlossen, das sich an folgenden Zielen orientiert:
• Die Innenentwicklung hat grundsätzlich Vorrang vor der Außenentwicklung.
• Die bauliche Entwicklung in den Ortschaften erfolgt differenziert (verstärkte Siedlungsentwicklung bzw. Siedlungsentwicklung für den örtlichen Bedarf).
• Es wird eine kompakte Siedlungsgestalt angestrebt.
• Es sollen verträgliche Nutzungsmischungen erreicht werden.
• Vorhandene Baulandreserven sind zu nutzen.
Aus diesen Zielen wurden verschiedene Leitprojekte (u.a. zur demographischen Entwicklung, zum wirtschaftlichen Strukturwandel und zu den ökologischen Herausforderungen) entwickelt.
Diese Ziele und Leitprojekte sind auch über das Jahr 2020 hinaus aktuell und werden weiterhin verfolgt. Eine Weiterentwicklung erfolgt im Rahmen der Stadtkonzeption 2030.
2020 neu hinzugekommen ist die Unterstützung privater Bauleute bei der Unterstützung zur Erreichung der Klimaziele.
Für den Gemeinderat und die Verwaltung ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den historischen Innenbereichen von Kernstadt und Ortschaften eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Deshalb werden Investitionen in Baumaßnahmen in diesem Bereich finanziell unterstützt.
Gefördert werden in den Bereichen „Kaufen“, „Sanieren“ und „Gestalten“ nur Objekte im Gebiet der Stadt Rottenburg am Neckar, die sich im Geltungsbereich der Altstadt- oder der Dorfbildsatzung in den 17 Ortschaften befinden. Außerhalb dieser Gebietsabgrenzungen kann ausnahmsweise im begründeten Einzelfall eine Förderung gewährt werden.
• Die Innenentwicklung hat grundsätzlich Vorrang vor der Außenentwicklung.
• Die bauliche Entwicklung in den Ortschaften erfolgt differenziert (verstärkte Siedlungsentwicklung bzw. Siedlungsentwicklung für den örtlichen Bedarf).
• Es wird eine kompakte Siedlungsgestalt angestrebt.
• Es sollen verträgliche Nutzungsmischungen erreicht werden.
• Vorhandene Baulandreserven sind zu nutzen.
Aus diesen Zielen wurden verschiedene Leitprojekte (u.a. zur demographischen Entwicklung, zum wirtschaftlichen Strukturwandel und zu den ökologischen Herausforderungen) entwickelt.
Diese Ziele und Leitprojekte sind auch über das Jahr 2020 hinaus aktuell und werden weiterhin verfolgt. Eine Weiterentwicklung erfolgt im Rahmen der Stadtkonzeption 2030.
2020 neu hinzugekommen ist die Unterstützung privater Bauleute bei der Unterstützung zur Erreichung der Klimaziele.
Für den Gemeinderat und die Verwaltung ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den historischen Innenbereichen von Kernstadt und Ortschaften eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Deshalb werden Investitionen in Baumaßnahmen in diesem Bereich finanziell unterstützt.
Gefördert werden in den Bereichen „Kaufen“, „Sanieren“ und „Gestalten“ nur Objekte im Gebiet der Stadt Rottenburg am Neckar, die sich im Geltungsbereich der Altstadt- oder der Dorfbildsatzung in den 17 Ortschaften befinden. Außerhalb dieser Gebietsabgrenzungen kann ausnahmsweise im begründeten Einzelfall eine Förderung gewährt werden.
Den gesamten Richtlinientext können Sie über folgenden Link als pdf-Datei herunterladen.
Antragsformulare für den Förderbereich 1 "Kaufen"
Antragsformulare für den Förderbereich 2 "Sanieren":
Antragsformulare für den Förderbereich 3 "Gestalten":
Informationen zu weiteren Förderangeboten bei Kauf oder Sanierung von Wohnraum des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Informationen
- Dorfbildpflege und Dorfbildsatzung
- Eigenheimförderprogramme / Wohnbauförderprogramme
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
- Landeswohnraumförderprogramm
- Ökologisches Bauen - Energieeffizienz und Artenschutz am Haus
- Agentur für Klimaschutz Tübingen
- Bundesförderprogramme