Ganztagesbetreuung Grundschule

Die Bedarfsanmeldung zum Ganztagsförderungsgesetz wurde entsprechend der gesetzlichen Frist am 15. März geschlossen.
Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter Schulkindbetreuung@rottenburg.de oder telefonisch unter 165-279 zur Verfügung.
Was ist das Ganztagsförderungsgesetz?
Das Ganztagsförderungsgesetz führt ab dem Schuljahr 2026/27 bundesweit einen stufenweisen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ein. Zunächst gilt der Anspruch für Kinder der 1. Klasse, bis 2029/2030 wird er schrittweise auf die Klassen 1 bis 4 ausgeweitet. Kinder haben dann Anspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche, auch während der Schulferien. Der Rechtsanspruch ist im SGB VIII verankert.

Warum ein Rechtsanspruch, welche Ziele verfolgt das Gesetz?
Ziel des Gesetzes ist nicht nur eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch bessere Bildungschancen, sozial gerechtere Bildungsangebote und Förderung von Chancengleichheit für alle Kinder.

Muss man als Elternteil den Rechtsanspruch geltenden machen?
Nein. Der Rechtsanspruch bedeutet, dass Eltern das Recht auf Ganztagsbetreuung haben, nicht die Pflicht.

Was heißt das für die Stadt Rottenburg?
Die Rottenburger Stadtverwaltung bereitet sich schon seit geraumer Zeit darauf vor, diesen neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein verlässliches, bedarfsgerechtes Angebot an möglichst allen Rottenburger Grundschulen zu ermöglichen. Erforderlich sind hierfür wichtige strukturelle Maßnahmen und ein zentraler Schritt ist dabei die Gründung des Dachvereins Schulkindbetreuung e.V. Er wird künftig eine koordinierende Rolle übernehmen, die Schulen unterstützen sowie Planung, Organisation und Kommunikation im Bereich der Schulkindbetreuung bündeln.

Die Vereinsgründung fand am 9. Dezember um 18 Uhr im Historischen Sitzungssaal im Rottenburger Rathaus statt. Oberbürgermeister Stephan Neher ist qua Amt Vorsitzender des Vereins und übernimmt somit für dieses Thema auch städtische Verantwortung.
Was bedeutet das für die Eltern und Kinder?
Eltern können einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für ihr Kind geltend machen, sobald das Kind eingeschult wird (ab 2026/2027).
Die Betreuung kann in unterschiedlichen Formen umgesetzt werden, je nach Schule und örtlichem Angebot. Das können sein: Ganztagsschulen oder Halbtagsschulen in Verbindungen mit Betreuungsangeboten von Vereinen.

Um diesen Rechtsanspruch planungssicher umsetzen zu können, ist eine Bedarfsabfrage erforderlich, die bis zum 15. März.2026 vorliegen muss. Sie bildet die Grundlage dafür, dass Betreuungsangebote bedarfsgerecht eingerichtet werden können.

Wer hilft bei Fragen weiter?
Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter Schulkindbetreuung@rottenburg.de oder telefonisch unter 165-279 zur Verfügung.

Weitere Hinweise und Links

Information vom Kultusministerium Baden-Württemberg
Hier sind alle offiziellen Informationen zum stufenweisen eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu finden: ab wann er gilt, welche Klassenstufen betroffen sind, Umfang und Rahmen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
Weiterführende Informationen vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Für detaillierte gesetzliche Regelungen und bundesweite Übersicht wird die offizielle Informationsseite „Recht auf Ganztag – Ganztagsförderungsgesetz“ empfohlen. Dort finden Interessierte umfassende Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, zur Finanzierung, zum Zeitplan und zur rechtlichen Umsetzung.
Statistik Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom Kultusministerium Baden-Württemberg
Das Kultusministerium Baden-Württemberg veröffentlicht regelmäßig die Statistik zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Sie zeigt den aktuellen Stand des Ausbaus ganztägiger Betreuung im Land, dokumentiert die Entwicklung der Betreuungsangebote und dient als Grundlage für die Planung in Kommunen und Schulen. Die Übersicht enthält Daten zu Anzahl und Ausbau der Ganztagsangebote, Teilnahmequoten sowie Fortschrittsberichte zum Rechtsanspruch.
Gemeinde Rottenburg am Neckar: Protokolle der Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses vom 17.07.2025
Thema: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an den städtischen Grundschulen in Rottenburg am Neckar, Sitzung vom 17. Juli 2025.
Hier finden Interessierte die offiziellen Protokolle der Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Schulkindbetreuung

Ansprechpartner in der Stadtverwaltung: Kulturamt / Abteilung Schulen

E-Mail:
schuleundsport@rottenbu...
Tel.:
07472 / 165-448
Fax:
07472 / 165-382

Adresse:
Stadtverwaltung
Obere Gasse 12
72108 Rottenburg am Neckar

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