Inhalt
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Landgericht Tübingen
Amtsgericht Rottenburg - E-Mail:
- poststelle@agrottenburg.justiz...
- Telefon:
- 07472 / 9860-0
- Telefax:
-
07472 / 9860-49
- Adresse:
- Obere Gasse 44
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu:
- Amtsgericht Rottenburg
- Öffnungszeiten:
- Internet:
-
Amtsgericht Rottenburg
Sonstiges
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" bietet unter der Telefonnummer 08000-116 016 und auf der Internetseite rund um die Uhr und kostenfrei Beratung durch qualifizierte Beraterinnen.
Als Opfer von Straftaten mit Gewaltanwendung oder -androhung oder von Stalking können Sie sich an den Weißen Ring e.V. wenden. Die Mitarbeitenden dieses Vereins
- beraten Kriminalitätsopfer,
- helfen im Umgang mit den Behörden (auch mit dem Gericht) und
- begleiten Sie auf Wunsch zu Gerichtsterminen.
Rechtsgrundlage
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen - Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM