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Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnung und Gewerbe - Gewerbe und Gaststätten - E-Mail:
- waffenundgewerbe@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-509
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 221
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Öffnungszeiten:
- und nach Vereinbarung.
- Internet:
-
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Verfahrensablauf
In den meisten Fällen beginnt die Behörde aufgrund von Hinweisen Dritter mit den Ermittlungen. Die Hinweise kommen beispielsweise von
- anderen Behörden (z.B. Agentur für Arbeit, Finanzamt)
- Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
- anderen natürlichen und juristischen Personen (z.B. Angestellte, Gläubiger).
Hinweis: Die Behörde muss auch anonymen Hinweisen nachgehen.
Leitet die Behörde ein Verfahren zum Widerruf Ihrer Gewerbeerlaubnis oder zur Gewerbeuntersagung ein, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung und Begründung.
Die Behörde ermittelt, ob Tatsachen bestehen, die Ihre Unzuverlässigkeit begründen. Sie kann auch Stellungnahmen der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer einholen. Anschließend können Sie sich selbst zum Sachverhalt äußern.
Untersagt die Behörde die Gewerbetätigkeit, trägt sie dies im Gewerbezentralregister ein.
Die Behörde kann das Verfahren aussetzen oder einstellen, wenn
- im Laufe des Verfahrens die vorgeworfenen Untersagungsgründe wegfallen und
- die Behörde davon überzeugt ist, dass Sie das Gewerbe künftig zuverlässig führen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Frist / Dauer
Ist die Untersagung rechtskräftig, können Sie die Wiederaufnahme dieser gewerblichen Tätigkeit frühestens nach einem Jahr beantragen. Nur wenn besondere Gründe vorliegen, kann die Behörde die Wiederaufnahme früher erlauben.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde oder der Gebührenverordnung des Landratsamts.
Zusätzliche Informationen und Dienste

Sichere Kommunikation
Sie können mit der Ortspolizeibehörde durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.