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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
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- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Bürgerbüro für Soziales - E-Mail:
- soziales@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-424
- Telefax:
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07472 / 165-403
- Adresse:
- Königstr. 18 (Gebäude G)
5. OG
72108 Rottenburg am Neckar
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zur Online-Terminvereinbarung - Rente
Beschreibung
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreicht.
Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.
Die Grundsicherung umfasst
- den gültigen Regelsatz,
- die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
- Mehrbedarfe beispielsweise bei
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G
- Krankheit, wenn deswegen ein ernährungsbedingter Mehrbedarf besteht (etwa bei Zöliakie oder Mukoviszidose)
- dezentraler Warmwassererzeugung
- einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattung einer Wohnung), Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Hinweis: Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Grundsicherung durch ein formloses Schreiben oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese wird Ihnen das Formular "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung" aushändigen oder zuschicken. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der in der Regel auf 12 Monate befristet ist. Das Geld wird Ihnen am Monatsanfang auf Ihr Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung (zum Beispiel Rentenbescheid) oder über die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
- Nachweise über Einkommen - auch des Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin (das sind zum Beispiel Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, unter Umständen Arbeitsverdienst des Partners oder der Partnerin, Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige Sozialleistungen)
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Sparguthaben, Lebensversicherung)
- Nachweise über Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
- falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
Frist / Dauer
keine
Kosten
keine
Sonstiges
Auf der Internetseite des Landratsamtes Tübingen finden Sie ausführliche Informationen. Dort können Sie auch das Antragsformular als pdf-Datei herunterladenRechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 41 Leistungsberechtigte
- § 42 Umfang der Leistungen
- § 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- § 42b Mehrbedarfe
- § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen
- § 44 Antragserfordernis, Bewilligungszeitraum
- § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Zusätzliche Informationen und Dienste

Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM