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Informationen zu den öffentlichen Veranstaltungsräumen für Wurmlingen
Grundsätzlich. Eine Nutzung der öffentlichen Räume in Wurmlingen, ob Uhlandhalle oder Saalmöglichkeiten in der Kelter oder im Rathaus muss rechtzeitig vorher mit der Ortsverwaltung und dem Hausmeister abgeklärt werden. Hierbei gilt die Faustregel, dass alle Räumlichkeiten lediglich dem örtlichen Bedarf dienen sollen. Eine Vergabe an auswärtige Vereine und Personen ist in der Regel somit nicht möglich.
Für diesen örtlichen Bedarf seien hier alle Formulare und Informationen zum Download bereit gestellt.
Weitergehende Fragen beantworten wir gerne.
Weitergehende Fragen beantworten wir gerne.
Antrag auf Überlassung öffentlicher Räume
Antrag Gestattung Ausschankerlaubnis
Regelung für die Überlassung von Mehrzweckhallen
Gebührenübersicht Uhlandhalle
Überlassungsvertrag Halle / Saal Muster
23.02.2021 - Verwaltungsstelle Wurmlingen