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Lärmaktionsplan der Stadt Rottenburg
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtplanungsamt
Stadtplanung - E-Mail:
- stadtplanung@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-380
- Telefax:
-
07472 / 165-302
- Adresse:
- Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Gehört zu Amt:
- Stadtplanungsamt
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Durch die Große Kreisstadt Rottenburg a. N. führen insgesamt acht Straßenabschnitte, die als Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsbelastungen über dem Schwellenwert der dritten Stufe der Lärmkartierung (8.200 Kfz/24h, § 47b Nr. 3 BImSchG) eingestuft sind. Die Stadt ist daher zur Erstellung eines Lärmaktionsplans gesetzlich verpflichtet. Für die betroffenen Verkehrswege wurden mögliche Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen untersucht. Darüber hinaus wurde auf freiwilliger Basis 15 weitere freiwillige Strecken untersucht. Für die ausgewählten Strecken wurde die Lärmbelastung berechnet und ebenfalls Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen festgelegt.
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg a. N. hat in öffentlicher Sitzung am 29. März 2022 den Lärmaktionsplan beschlossen. Die Verwaltung wird u. a. die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden beantragen