Lärmaktionsplan der Stadt Rottenburg

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Beschreibung

Die Lärmaktionsplanung ist ein in §§ 47a ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) normiertes Instrument zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Dieses Instrument geht auf die EG-Umgebungslärmrichtlinie zurück. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung sollen über Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt unterrichtet und für die daraus folgenden Konflikte sensibilisiert werden. Zugleich muss die für die Planaufstellung zuständige Kommune ein Konzept vorlegen, wie sie die Lärmprobleme und -konflikte bewältigen und lösen will.

Durch die Große Kreisstadt Rottenburg a. N. führen insgesamt acht Straßenabschnitte, die als Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsbelastungen über dem Schwellenwert der dritten Stufe der Lärmkartierung (8.200 Kfz/24h, § 47b Nr. 3 BImSchG) eingestuft sind. Die Stadt ist daher zur Erstellung eines Lärmaktionsplans gesetzlich verpflichtet. Für die betroffenen Verkehrswege wurden mögliche Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen untersucht. Darüber hinaus wurde auf freiwilliger Basis 15 weitere freiwillige Strecken untersucht. Für die ausgewählten Strecken wurde die Lärmbelastung berechnet und ebenfalls Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen festgelegt.

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg a. N. hat in öffentlicher Sitzung am 29. März 2022 den Lärmaktionsplan beschlossen. Die Verwaltung wird u. a. die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden beantragen

Bericht des Lärmaktionsplan und Lärmkartierung des Straßenverkehrs
Den Bericht des Lärmaktionsplans sowie die Lärmkartierungen des Straßenverkehrs können Sie unter folgenden Links aufrufen:


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