Was ist ein Landschaftsplan?

Auf kommunaler Ebene ist der Landschaftsplan das wichtigste Planungsinstrument für die umweltverträgliche Entwicklung der Gemeinden der vVG.

Als zentrales Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege liefert er eine umfassende Bestandsaufnahme des derzeitigen Zustands der Umwelt und verfolgt das Ziel, zukünftig das Miteinander der verschiedenen Nutzungen des Stadt- und Landschaftsraums zu optimieren. Deshalb finden sich in ihm Ziele und Maßnahmen für die nächsten 10 – 15 Jahre, wie die Natur geschützt, die Landschaft entwickelt und Freiräume für die Erholung besser nutzbar gemacht werden können. Er nimmt dabei das Gebiet der vVG flächendeckend in den Blick, das heißt, er betrachtet nicht nur die offene Landschaft und die bewaldeten Gebiete, sondern auch die innerörtlichen Bereiche.

Inhaltlich beschäftigt sich der Landschaftsplan gemäß Bundesnaturschutzgesetz mit den biotischen und abiotischen Aspekten von Natur und Landschaft wie die Themen Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft. Zudem wurde der Landschaftsplan der vVG um die Betrachtung der im Umweltverwaltungsgesetz geforderten Schutzgüter Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie um die Darstellung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern erweitert. Hierdurch enthält der Landschaftsplan Aussagen zu allen relevanten Umweltthemen und bildet den ökologischen Beitrag zum Flächennutzungsplan. Der Landschaftsplan dient zudem als zentrale Grundlage für die Umweltprüfung des Flächennutzungsplans der vVG.

Der Erarbeitungsmaßstab des Landschaftsplans beträgt aufgrund der Größe des Gebietes der vVG M 1:20.000. Die inhaltlichen Vertiefungen zu den Siedlungsrändern wurden für die vVG in einem größeren Maßstab (M 1:5.000) betrachtet.

Was sind die Vorteile des Planwerks?

Der Landschaftsplan…
  • … stellt den Status-Quo von Natur und Landschaft in der vVG dar und bewertet diesen aus naturschutzfachlicher Sicht,
  • … unterstützt durch Zielvorgaben und konkrete Maßnahmenvorschläge die umweltverträgliche Entwicklung des Kommunalgebietes,
  • … enthält auch Hinweise zur Finanzierung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und richtet sich dadurch nicht nur an die Verwaltung, sondern auch an die Flächennutzer, an Verbände und interessierte Bürger, die zu einer Verbesserung der Umwelt in ihrem Lebensumfeld beitragen wollen,
  • … dient als ökologische Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan),
  • … stellt eine umfassende Grundlage für die Umweltprüfung des Flächennutzungsplans dar,
  • … unterstützt die Kommunalverwaltung bei qualifizierten Stellungnahmen zu anderen Fachplanungen und
  • … unterstützt die Verwaltung bei der Suche nach geeigneten Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung.

Zusammenfassend unterstützt der Landschaftsplan eine natur- und landschaftsverträgliche (Siedlungs-)Entwicklung sowie das tägliche Verwaltungshandeln.

Für wen gilt der Landschaftsplan?

Gesetzliche Grundlagen für den Landschaftsplan bilden das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG, NatSchG BW). Der Landschaftsplan ist somit die Fachplanung des Naturschutzes, weshalb Abwägungen mit anderen Belangen (bspw. Wirtschaft, Politik) in dem Planwerk nicht vorgenommen werden. Per gesetzlicher Vorschrift muss er immer dann aufgestellt werden, sobald wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind (§11 BNatSchG, §12 NatSchG BW). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Flächennutzungsplan aufgestellt bzw. fortgeschrieben wird.

Das Planwerk hat einen gutachterlichen Charakter, das heißt, es ist nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich werden Inhalte des Landschaftsplans erst durch eine Übernahme in die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan). Hierdurch besteht ein kommunaler Abwägungsspielraum, welche Inhalte rechtsverbindlich werden. Darüber hinaus besteht für den Landschaftsplan eine Behördenverbindlichkeit, wonach die Inhalte des Landschaftsplans von den anderen Fachplanungen zu berücksichtigen sind.

Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich den Landschaftsplan möglichst umfassend umzusetzen, um langfristig eine Verbesserung von Natur, Landschaft und Erholungsnutzung zu erreichen. Demnach kann der Landschaftsplan als eine Art Richtschnur für eine zukunftsgerichtete, ökologische Entwicklung der vVG dienen, wovon wir alle profitieren können. Werden auch Sie aktiv!

Wie sah der Planungsprozess zur Erstellung des Landschaftsplans aus?

Eine Tabelle mit Auflistung des PlanungsprozessesBild vergrößern
Abbildung 1.

Der Planungsprozess des Landschaftsplans startete mit einer vorgeschalteten Orientierungsphase im Herbst 2015. Auf Basis einer Durchsicht vorhandener Datengrundlagen sowie einer Befragung der Kommunalverwaltungen wurden die inhaltlichen Schwerpunkte und die genaue Herangehensweise für den Projektprozess festgelegt und in einem Grobkonzept bis Juni 2016 dokumentiert.

Der eigentliche Planungsprozess des Landschaftsplans schloss sich direkt an die Orientierungsphase im Juni 2016 an. Er startete im Sommer 2016 und konnte mit dem Beschluss des fertigen Planwerks in einer Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Februar 2020 abgeschlossen werden.

In dem Aufstellungsprozess des Landschaftsplans waren neben den Mitgliedsgemeinden und Fachbehörden auch die Naturschutzverbände, ehrenamtliche Naturkenner sowie die Öffentlichkeit eingebunden (vgl. Abbildung 1).

Was sind die Ergebnisse des Planungsprozesses und wie ist der Landschaftsplan aufgebaut?

Zeitstrahl LandschaftsplanBild vergrößern
Abbildung 2.

Der Landschaftsplan der vVG Rottenburg am Neckar setzt sich aus einem Textteil mit ausführlichem Anhang sowie einem umfassenden Kartenteil zusammen (vgl. Abbildung 2).

Der inhaltliche Aufbau von Text und Karten nimmt auf die einzelnen Phasen der Bearbeitung Bezug:
- Analyse: Darstellung und Bewertung der vorhandenen Qualitäten und Defizite der Schutzgüter
- Ziele: Zusammenstellung zu berücksichtigender Zielvorgaben (Gesetze, übergeordnete Planwerke) und Festlegung der Entwicklungsziele für die vVG
- Alternativen und Leitbild: Betrachtung drei möglicher Alternativen der räumlichen Entwicklung; Entwicklung eines gesamträumlichen Leitbildes für die Entwicklung von Natur, Landschaft und Möglichkeiten der landschaftsgebundenen Erholung im Verbandsgebiet (angestrebter Idealzustand)
- Handlungsprogramm und Vorbereitung der Umsetzung: Entwicklung von Maßnahmen zur Verwirklichung der angestrebten Entwicklung von Natur und Landschaft in Form detaillierter Maßnahmensteckbriefe mit inhaltlicher Begründung und Hintergrundinformationen; Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen

Wie betrifft der Landschaftsplan Bürger*innen, Interessensgruppen und Gemeinderät*innen?

Bei der Umsetzung des Landschaftsplans spielen Bürger*innen und Interessensgruppen eine zentrale Rolle. Zum einen sind die finanziellen und personellen Kapazitäten der Kommunen beschränkt, sodass sie dabei unterstützt werden müssen, den Zustand von Natur und Landschaft zu sichern und zu entwickeln, andererseits befinden sich nur geringe Flächenanteile der Gemeinden auch in kommunaler Hand. Grundlage der Umsetzung des Landschaftsplans bieten insbesondere die Maßnahmensteckbriefe in Kapitel 5 des Planwerks sowie die dazugehörigen Karten.

Selbstverständlich sind die vorgeschlagenen Maßnahmen vor der Umsetzung fachinhaltlich weiter zu konkretisieren. Im Landschaftsplan werden allgemeine ökologische Zusammenhänge angesprochen, die auch für den privaten Bereich von Relevanz sein können. So will der Landschaftsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf Aspekte von Natur und Landschaft beitragen.

Ebenso bietet er Anregungen, sich für Natur und Landschaft bürgerschaftlich zu engagieren. Für die Gemeinderät*innen stellt er eine gute Möglichkeit dar, sich schnell und umfassend über die Belange und Notwendigkeiten von Natur und Landschaft zu informieren, um diese dann in ihre Entscheidungen zur gemeindlichen Entwicklung einfließen zu lassen.

Was können Sie als Bürger*in konkret tun, um zur Umsetzung des Landschaftsplans beizutragen?

1. Begrünung von privaten und öffentlichen Flächen im Siedlungsbereich.

Warum ist es wichtig?

Grünflächen und Grünstrukturen im Siedlungsbereich bieten für Tiere und Pflanzen einen wichtigen Lebensraum. Mit ihrem Erhalt, beispielsweise indem Sie den Baum in Ihrem Vorgarten stehen lassen
oder auf blütenreiche Gärten setzen anstatt Schotter- und Kiesgärten anzulegen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Außerdem tragen Grünflächen dazu bei, dass sich die Stadt an heißen Tagen weniger stark aufheizt. Hochwassergefahren können ebenfalls reduziert werden, da Niederschlagswasser in unversiegelte Böden besser eindringen kann, somit zeitlich zurückgehalten wird und nicht zur Überlastung der Kanalisation beiträgt.
Gerade in Zeiten zunehmender Starkregenereignisse und Hitzeperioden durch den Klimawandel sind diese beiden Aspekte besonders wichtig. Nicht zuletzt wird das Stadtbild durch mehr Grün aufgewertet, wodurch die Möglichkeiten zur Erholungsnutzung, wie Spazierengehen, verbessert werden.

Was können Sie konkret tun?

Bepflanzung privater Gärten, Innen- und Hinterhöfe: Begrünen Sie Ihren Garten, Ihren Innen- und Hinterhof mit heimischen Bäumen, Sträuchern und Blumen. Diese steigern nicht nur den Erholungswert der Flächen, indem sie grüne und im Sommer schattige Oasen darstellen, sondern bieten auch Lebensräume für Tierarten wie Insekten, Vögel und Käfer. Bei der richtigen Pflanzenwahl hält sich der Pflegeaufwand in Grenzen. Empfehlenswert sind hier klimaangepasste, für den Stadtbereich geeignete und überwiegend heimische Pflanzenarten.

Bewässerung: Gießen Sie an heißen Tagen Ihre privaten Grünflächen und schrecken Sie auch nicht davor zurück, dem Straßenbaum in Ihrer Nachbarschaft ein bisschen Wasser zu spenden. Die kommunalen Stellen kümmern sich zwar um die öffentlichen Grünflächen und Grünstrukturen, freuen sich aber genauso wie der Baum über etwas Unterstützung.
Dach- und Fassadenbegrünung: Haben Sie schon einmal über Dach- oder Fassadenbegrünung nachgedacht? Gebäudebegrünung wirkt wie eine natürliche Klimaanlage und verbessert zudem die Luftqualität in den Siedlungsbereichen. Während bei Kiesdächern beispielsweise Temperaturen zwischen 50 und 80°C an Sommertagen gemessen werden können, betragen die Temperaturen bei bepflanzten Dächern nur circa 20 bis 25°C. Achten Sie bei der Gebäudebegrünung auf eine sachgerechte Durchführung, um Nachteile und Mängel an Ihrem Eigentum vorzubeugen. Nähere Informationen zur sachgerechten Ausführung finden Sie beispielsweise unter:
Übrigens: Sollten Sie keine eigenen Flächen besitzen, die sich für eine Begrünung eignen oder möchten Sie sich für mehr Grün in der Stadt engagierten, dann übernehmen Sie doch eine Grünpatenschaft. Nähere Informationen hierzu, ebenso wie weitergehende Beratung zu Fördermöglichkeiten für Ihre Grünflächen, finden Sie auf den Seiten der Stabstelle Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rottenburg:
2. Niederschlagswasser in Siedlung und Landschaft halten

Warum ist es wichtig?

Sind viele Flächen in der Stadt versiegelt, steigt das Risiko für Überschwemmungen bei Starkregenereignissen, da das Regenwasser nicht vom Boden aufgenommen wird, sondern direkt in die Kanalisation abläuft. Bei unversiegelten Flächen hingegen kann das Wasser im Boden versickern, wodurch Überschwemmungen und das Hochwasserrisiko gesenkt wird. Außerdem kann das Regenwasser über die Vegetation verdunsten und die Stadt an heißen Tagen kühlen, wohingegen sich Asphaltflächen stark aufheizen und die Wärme lange speichern.

Was können Sie konkret tun?

Parkplätze und Wege entsiegeln: Bereits eine Teilentsiegelung hat einen positiven Effekt auf das lokale Klima und den Rückhalt von Niederschlagswasser. Sie können beispielsweise Rasengittersteine oder fugenreiche Klein- und Großsteinpflaster auf Ihrem Grundstück verwenden, wenn Sie nicht komplett auf geebnete Wege oder Flächen verzichten möchten. Umgestaltung von Schotter- und Kiesgärten: Schotter- und Kiesgärten sind zwar sehr pflegeleicht, heizen sich jedoch im Sommer stark auf und bieten wenig Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen. Wie wäre es stattdessen mit einer pflegeleichten Wildblumenwiesen oder einem mehrjährigen Staudengarten? Der Pflegeaufwand ist gering und sie fördern zudem die Biodiversität und den Rückhalt von Niederschlagswasser.

Anlage von Zisternen und Regentonnen: In Zisternen und Regentonnen können Sie Niederschlagswasser gut auffangen und damit Ihre Grünflächen bewässern. Hierdurch tragen Sie zur Regenwasserrückhaltung bei und sparen zugleich Wasserkosten ein.
3. Streuobstwiesen erhalten

Warum ist es wichtig?

Streuobstwiesen sind ein charakteristisches Merkmal der Kulturlandschaft in Rottenburg und Umgebung und tragen entscheidend zur Attraktivität der Landschaft und somit zu einer guten Erholungseignung bei. Außerdem stellen die Bäume und ihre Wiesen Lebensräume für zahlreiche zum Teil stark gefährdete Arten bereit. Zusätzlich erfüllen sie weitere ökologische Funktionen, indem sie zur Verringerung der Windgeschwindigkeit, zur Klimaverbesserung und zur Verbesserung des Boden-Wasserhaushalts beitragen. Leisten Sie deshalb Ihren Beitrag, diese hochwertigen Kulturlandschaftselemente auch zukünftig in unserer Landschaft zu erhalten!

Was können Sie konkret tun?

Regionale Streuobstprodukte kaufen: Unterstützen Sie unsere Streuobstwiesenbewirtschafter, indem Sie regionale Streuobstprodukte wie z.B. Äpfel, Kirschen, Obstsäfte oder auch Obstbrände und Liköre kaufen. Viele Supermärkte führen die Produkte bereits in ihrem Sortiment. Sie können sich auch direkt an die zahlreichen Direktvermarkter in unserer Gegend wenden. Fachgerechte Pflege bestehender Streuobstwiesen: Sollten Sie eigene Streuobstwiesen besitzen, dann achten Sie auf deren fachgerechte Pflege. Hierzu zählen neben einem sachgerechneten Baumschnitt auch eine ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr mit Abräumen des Mahdguts für den Nährstoffentzug. Hilfestellungen zur Pflege von Streuobstwiesen erhalten Sie beispielsweise beim NABU, welcher Obstbaumschnittkurse anbietet oder dem Schwäbischen Streuobstparadie. Darüber hinaus fördert die Stadt Rottenburg im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Revitalisierung, d. h. die erneut notwendig werdende Erstpflege von Streuobstbeständen.

Verjüngung und Erweiterung der Streuobstwiesen: Die Verjüngung alter bzw. die Erweiterung von bestehenden Streuobstwiesen auf neuen Grundstücken trägt ebenfalls dazu bei, vitale Streuobstbestände in der Landschaft zu erhalten. Obstbaumhochstammpflanzungen werden sowohl von der Stadt Rottenburg als auch den Gemeinden Neustetten und Hirrlingen gefördert. Nähere Infos hierzu finden Sie bei den jeweiligen Kommunen.

Übrigens: Falls Sie gerne eine Streuobstwiese hätten, Obst erwerben wollen oder Besitzer bei der Pflege und Bewirtschaftung einer Streuobstwiese unterstützen möchten, können Sie sich auf der Internet-Plattform „Streuobstwiesen-Börse“ über entsprechende Angebote im Landkreis Tübingen informieren. Weitere Informationen rund um das Thema Streuobst gibt es außerdem auf der Seite „Streuobstportal“ des Landes Baden-Württembergs.
4. Erhaltung hochwertiger und störungsarmer Landschaften

Warum ist es wichtig?

Die vielfältigen und hochwertigen Landschaften in Rottenburg und Umgebung werden von den Bürger*innen besonders geschätzt, dies haben die zahlreichen Beteiligungstermine zum Landschaftsplan immer wieder gezeigt. Damit diese Landschaften und ihre Erholungseignung auch in Zukunft bewahrt werden, ist es wichtig bestehende und zukünftige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Probleme und Störungen des Landschaftsbilds bestehen in Rottenburg und Umgebung insbesondere durch illegale Freizeitbauten auf Wochenendgrundstücken , Umzäunungen, das Anpflanzen gebietsfremder Gehölze sowie vermehrt in der freien Landschaft aufzufindende. Helfen Sie uns dabei, diese Störungen zukünftig zu reduzieren!

Was können Sie konkret tun?

Richtige Lagerung von Brennholz: Wenn Sie Ihr Brennholz auf Ihrem Grundstücke in der freien Landschaft lagern, dann achten Sie auf eine landschaftsangepasste und witterungsresistente Abdeckung, wie z.B. Naturmaterialien wie Holzbretter oder Schwarten. Je nach Holzart können Sie auch auf eine Abdeckung gänzlich verzichten. Plastikfolien eigenen sich nicht als Abdeckung, da sich das Material mit der Zeit auflöst und durch Verwehungen auf benachbarte, womöglich landwirtschaftlich genutzte Flächen gerät. Farbige Folien sind z.T. weithin in der Landschaft sichtbar. Gewerbliche Mengen an Brennholz sollten Sie nicht in der freien Landschaft lagern. Fragen Sie hier bei der Stadt Rottenburg a.N. oder Ihrer Gemeinde nach, ob es dafür extra ausgewiesene Flächen gibt, die von der Kommune bereitgestellt werden.

Angepasste Nutzung privater Grundstücke in der freien Landschaft: Das Abstellen von Wohn- und Bauwägen in der freien Landschaft sowie größere Bauten sind per Gesetz verboten und sollten von
Ihnen entfernt werden. Die Errichtung einer Gerätehütte mit nicht mehr als 20 m³ umbautem Raum, ist bei der Einhaltung bestimmter Anforderungen hingegen erlaubt (vgl. § 50 Abs. 1, Anhang Nr. 1
LBO). Auch die Einfriedung von Grundstücken mit einem Zaun oder gebietsfremden Hecken, Freizeitgeräte wie Plastikrutschen, Schaukeln und Trampoline stören das Landschaftsbild. Achten Sie zudem bei der Bepflanzung ihrer Grundstücke auf die Verwendung gebietsheimischer Arten, um eine Ausbreitung invasiver Arten zu vermeiden und die heimische Tier- und Pflanzenwelt sowie die
Biotopvernetzung zu fördern. Nähere Informationen zu vielen der angesprochenen Punkte finden Sie:


Zusätzliche Informationen und Dienste

Stilisierter Globus, Schriftzug

Kontakt

E-Mail:
umwelt@rottenburg.de
Tel.:
07472 / 165-285
Umwelt 07472 / 165-289
Klimaschutz
Fax:
07472 / 165-369

Adresse:
Stadtverwaltung
Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz
Marktplatz 18 (Gebäude A)
2. Stock, Zimmer A 207, 208
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard)

Lage:
im Stadtplan anzeigen
Anreise:
Fahrplanauskunft