Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen

Beschreibung

Sie können für die Errichtung der folgenden Anlagen auf Antrag einen Zuschuss erhalten (Basisförderung):

  • Solarkollektoren (auch Erweiterungen)
    • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und
  • Heizungsunterstützung
    • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
    • Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen
  • Biomasseanlagen
    • Pelletkessel (auch Kombikessel)
    • Pelletöfen mit Wassertasche
    • Holzhackschnitzelkessel
    • Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher
  • Effiziente Wärmepumpen (mit Erreichung bestimmter Mindestjahresarbeitszahlen)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums.

Im Rahmen der Innovationsförderung werden besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Dazu gehören:

  • Große Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
  • Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • Solarkollektoranlagen zur Kälteerzeugung
  • Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen.
  • Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen (Errichtung einer Biomasseanlage mit Abgaswärmetauscher oder -wäscher oder Nachrüstung einer bestehenden Biomasseanlage mit diesen Komponenten)
  • Partikelabscheider in Biomasseanlagen (elektrostatischer Abscheider, filternder Abscheider, Abscheider als Abgaswäscher ohne Nutzungsmöglichkeit des durch Abgaskondensation erzielbaren Wärmeertrags)

Hinweis: Für die Innovationsförderung beachten Sie bitte die besonderen Hinweise des BAFA zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren.

Eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenanlagen, Windkraftanlagen) wird ergänzend gefördert, wenn sie in folgenden Einrichtungen erfolgt:

  • Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren,
  • überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern,
  • allgemeinbildenden Schulen,
  • Fachhochschulen und Universitäten oder
  • Kirchen

Neben der Basisförderung gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Über die konkreten Voraussetzungen und die einzelnen Förderbeträge können Sie sich im Detail auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.

Verfahrensablauf

Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare Onlinedienste" zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.

Frist / Dauer

keine

Kosten

Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA

Sonstiges

Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA

Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Über die konkreten Voraussetzungen und die einzelnen Förderbeträge können Sie sich im Detail auf folgenden Internetseiten informieren:


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