Inhalt
Sachwertfaktoren
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtplanungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss - E-Mail:
- gutachterausschuss@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-420
- Telefax:
-
07472 / 165-302
- Adresse:
- Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Gehört zu Amt:
- Stadtplanungsamt
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Definition
Sachwertfaktoren sind Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt. Sie werden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und sind in § 193 Abs. 5 Satz 2 Nummer 2 des Baugesetzbuches als sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten definiert.
Erläuterung
Nach § 21 Abs. 1 ImmoWertV dienen Sachwertfaktoren dazu, den aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert ermittelten vorläufigen Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt anzupassen.
Bereitstellung von Sachwertfaktoren
Die vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar abgeleiteten Sachwertfaktoren werden im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.
Sachwertfaktoren sind Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt. Sie werden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und sind in § 193 Abs. 5 Satz 2 Nummer 2 des Baugesetzbuches als sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten definiert.
Erläuterung
Nach § 21 Abs. 1 ImmoWertV dienen Sachwertfaktoren dazu, den aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert ermittelten vorläufigen Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt anzupassen.
Bereitstellung von Sachwertfaktoren
Die vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar abgeleiteten Sachwertfaktoren werden im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.