Schülerbeförderung

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Beschreibung

Die Stadt Rottenburg am Neckar führt die Planung und Organisation der Schülerbeförderung für die Rottenburger Schulen durch. Ausgenommen sind die Schulen des Landkreises. Sie erstatten die Fahrtkosten im Rahmen der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Tübingen.

Die Anträge auf Befreiung vom Eigenanteil erhalten Sie im jeweiligen Schulsekretariat. Den ausgefüllten Antrag geben Sie mit den vollständigen Unterlagen im Schulsekretariat ab. Von dort werden die Unterlagen an uns zur Bearbeitung weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen.
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