SEPA-Lastschriftmandat erteilen

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Beschreibung

Um eine Mahnung oder Vollstreckung bereits im Vorfeld zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, die Stadtkasse zu ermächtigen, fällige Beträge von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Die zu zahlenden Beträge werden frühestens zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto eingezogen.

Das Lastschriftmandat ist vorteilhaft für Sie und rationell für uns.

  • kein Überwachen von Zahlungsterminen
  • kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen mehr
  • kein Weg zur Bank
  • kein lästiger Mahnbrief mit mindestens 4,00 EUR Mahngebühr
  • kein versehentliches zu viel zahlen
  • kein Säumniszuschlag (bis zu 12 % jährlich)
  • kein Risiko, denn Sie können jeden ausgeführten Einzug innerhalb von 8 Wochen durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns erteilte Ermächtigung widerrufen.

Das Formular zum Lastschriftmandat können Sie über unten stehenden Link herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Das unterschriebene Formular reichen Sie bitte bei der angegebenen Adresse ein.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

Download Acrobat Reader

Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.

Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM