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Stadtverwaltung startet Hundebestandsaufnahme: Anmeldung jetzt nachholen!
Alle Haushalte im Stadtgebiet werden gebeten, eventuell versäumte Hundeanmeldungen bis spätestens 30. September 2026 nachzuholen.
Wie in nahezu allen Städten und Gemeinden erhebt auch die Stadt Rottenburg am Neckar eine jährliche Hundesteuer. Voraussetzung dafür ist, dass alle Hunde von ihren Halterinnen und Haltern ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Derzeit beträgt die Hundesteuer für den Ersthund 144,00 Euro pro Jahr. Für jeden weiteren Hund erhöht sich der Betrag entsprechend. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Steuersätzen sowie zu möglichen Steuerbefreiungen finden Interessierte in der Hundesteuersatzung der Stadt Rottenburg am Neckar, die online abrufbar ist.
Leider musste die Stadtverwaltung in der Vergangenheit feststellen, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer Anmeldepflicht nachkommen. Schätzungen zufolge sind bis zu 10 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet. Um Steuergerechtigkeit zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung nun beschlossen, eine umfassende Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Alle Haushalte im Stadtgebiet werden gebeten, eventuell versäumte Hundeanmeldungen bis spätestens 30. September 2026 nachzuholen. Die Anmeldung kann bequem online über den folgenden Link erfolgen:
Leider musste die Stadtverwaltung in der Vergangenheit feststellen, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer Anmeldepflicht nachkommen. Schätzungen zufolge sind bis zu 10 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet. Um Steuergerechtigkeit zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung nun beschlossen, eine umfassende Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Alle Haushalte im Stadtgebiet werden gebeten, eventuell versäumte Hundeanmeldungen bis spätestens 30. September 2026 nachzuholen. Die Anmeldung kann bequem online über den folgenden Link erfolgen:
Das Ordnungsamt wird künftig verstärkt darauf achten, dass Hundehalterinnen und Hundehalter die Hundesteuermarke mitführen. Werden nicht gemeldete Hunde festgestellt, drohen rückwirkende Steuerfestsetzungen und Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Wer die Anmeldung jedoch bis zum genannten Stichtag nachholt, kann ein Bußgeldverfahren vermeiden.
Sollte die Stadtverwaltung Hinweise auf nicht angemeldete Hunde erhalten und die Halterinnen und Halter trotz Aufforderung keine Anmeldung vornehmen, sind Kontrollen durch das Ordnungsamt möglich. Dabei werden keine Wohnungen betreten und es werden vor Ort keine Steuern oder Gebühren erhoben.
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, ihre Vierbeiner zeitnah anzumelden. So lassen sich Unannehmlichkeiten und mögliche Sanktionen vermeiden – und alle tragen zu einem fairen Miteinander in Rottenburg am Neckar bei.
Sollte die Stadtverwaltung Hinweise auf nicht angemeldete Hunde erhalten und die Halterinnen und Halter trotz Aufforderung keine Anmeldung vornehmen, sind Kontrollen durch das Ordnungsamt möglich. Dabei werden keine Wohnungen betreten und es werden vor Ort keine Steuern oder Gebühren erhoben.
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, ihre Vierbeiner zeitnah anzumelden. So lassen sich Unannehmlichkeiten und mögliche Sanktionen vermeiden – und alle tragen zu einem fairen Miteinander in Rottenburg am Neckar bei.
Weitere Informationen zur Hundesteuer und zur Anmeldung:
22.07.2026 - Stadtkämmerei
Zusätzliche Informationen und Dienste
