Volksabstimmung

Volksbegehren "Artenschutz - Rettet die Bienen"

Das Innenministerium hat das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ am 14. August 2019 nach § 29 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes (VAbstG) auf den entsprechenden Antrag vom 26. Juli 2019 zugelassen.

Die Bekanntmachung der Zulassung des Volksbegehrens (§ 30 Abs. 1 und 3 VAbstG) ist in der Ausgabe des Staatsanzeigers vom 23. August 2019 veröffentlicht worden. Das Volksbegehren wird entsprechend des Antrags der Vertrauensleute in allen Gemeinden Baden-Württembergs stattfinden.

Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten herausgegebene Eintragungsblätter einzutragen.

Bei der amtlichen Sammlung stehen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens bereit. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.

Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Dies sind alle, die am Tag der Eintragung
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- seit mindestens drei Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Eintragungsberechtigte können ihr Eintragungsrecht grundsätzlich immer in der Gemeinde ausüben, in der sie mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.

Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden.

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