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Volksabstimmung
Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern!"
Das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!" über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden" wurde am 6. März 2025 vom Innenministerium zugelassen. Die Bekanntmachung der Zulassung erfolgte am 4. April 2025 im Staatsanzeiger.
Die freie Sammlung mittels Eintragungsblätter beginnt am 5. Mai 2025 und endet am 4. November 2025, die amtliche Sammlung startet in allen Gemeinden ebenfalls am 5. Mai 2025 und läuft bis zum 4. August 2025. Die Eintragungslisten liegen zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar aus.
Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
Das Volksbegehren muss von mindestens einem Zehntel aller zum letzten Landtag Wahlberechtigten gestellt werden. Dies erfordert derzeit rund 770.000 Unterschriften.
Die freie Sammlung mittels Eintragungsblätter beginnt am 5. Mai 2025 und endet am 4. November 2025, die amtliche Sammlung startet in allen Gemeinden ebenfalls am 5. Mai 2025 und läuft bis zum 4. August 2025. Die Eintragungslisten liegen zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar aus.
Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
Das Volksbegehren muss von mindestens einem Zehntel aller zum letzten Landtag Wahlberechtigten gestellt werden. Dies erfordert derzeit rund 770.000 Unterschriften.
Bekanntmachungen
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen und Dienste
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