Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

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Beschreibung

Beantragen Sie eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, erhalten Sie die Genehmigung schneller und kostengünstiger.

Die zuständige Stelle prüft weniger als in anderen Verfahren.

Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Im Einzelfall müssen Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften zusätzlich beantragen. Bei einem Verstoß kann die Baurechtsbehörde den Bau stoppen oder bereits Gebautes wieder abreißen lassen. Die beantragte Baugenehmigung kann sie dagegen wegen eines Verstoßes gegen nicht im vereinfachten Verfahren zu prüfende Vorschriften in der Regel nicht ablehnen.

Die Baugenehmigung erlischt automatisch, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Dreijahresfrist kann verlängert werden.

Verfahrensablauf

Sie können den Bauantrag digital bei der Stadt Rottenburg einreichen. Hierzu können Sie obenstehenden Link zum Virtuellen Bauamt nutzen.

Sofern Sie das Virtuelle Bauamt bisher noch nicht genutzt haben, werden Sie zunächst zur Seite der Service-BW geführt. Dort müssen Sie einen Benutzer-Konto anlegen und sich anschließend bei der Service-BW anmelden.

Im nächsten Schritt gelangen Sie bereits in das Virtuelle Bauamt. Dort müssen Sie sich ebenfalls registrieren und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, um das Virtuelle Bauamt nutzen zu können.

Sobald Sie im Virtuellen Bauamt registriert sind, können Sie für Ihr Bauvorhaben einen „Projektraum“ erstellen. Der Projektraum dient nur diesem einen Bauantragsverfahren. Für weitere Bauantragsverfahren sind jeweils neue Projekträume zu erstellen.

In diesem Projektraum wird dann das gesamte Bauantragsverfahren abgebildet. Sie erstellen in diesem Projektraum den Bauantrag und können dort die Anlagen ablegen und dem Antrag anfügen. Zudem sind Sie in der Lage weitere beteiligte Personen hinzuzufügen.

Der digitale Bauantrag wird über die Abfrage von Online-Formularfeldern generiert – zudem können Sie ihre Unterlagen in den entsprechenden Uploadfenstern hochladen. Bitte beachten Sie (u.a. was das Dateiformat und die Bezeichnung betrifft) unser Merkblatt zur digitalen Antragsstellung .

Der Verfahrensablauf (Versand von Dokumenten) wird dann in diesem Projektraum übersichtlich dargestellt.

Wenn Sie Ihren Digitalen Bauantrag eingereicht haben, werden Sie über die von Ihnen angegebene E-Mailadresse über den Stand des Verfahrens von der Baurechtsbehörde informiert.

Die Baugenehmigung, den Gebührenbescheid sowie die genehmigten Pläne erhalten Sie dann über das Virtuelle Bauamt.

Erforderliche Unterlagen


  • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
  • Weitere Bauvorlagen, in der Regel:

    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung. Nutzen Sie das Formular Baubeschreibung.
    • Darstellung der Grundstücksentwässerung
    • eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
    • technische Angaben zu Feuerungsanlagen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular.
    • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau in zweifacher Ausfertigung

Frist / Dauer

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach den in den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen festgelegten Sätzen.

Sonstiges

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Architekten, Ihre Wohnungsbaugesellschaft oder die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 2 LBO (Erklärung der Begriffe bauliche Anlagen, Gebäude, Wohngebäude, Gebäudeklassen)
  • § 43 LBO (Entwurfsverfasser)
  • § 52 LBO (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)
  • § 53 LBO (Bauvorlagen und Bauantrag)
  • § 55 LBO (Nachbarbeteiligung)
  • § 58 LBO (Baugenehmigung)
  • § 59 LBO (Baubeginn)
  • § 67 LBO (Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage)

§ 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren)



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