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Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Stadtplanungsamt
Service Baurecht - E-Mail:
- baurecht@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-226
- Telefax:
-
07472 / 165-422
- Adresse:
- Obere Gasse 29 (Gebäude D )
Zugang über Obere Gasse
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Gehört zu Amt:
- Stadtplanungsamt
- Öffnungszeiten:
- und nach Vereinbarung.
Online-Dienste
Beschreibung
Ihr geplantes Vorhaben ist nicht verfahrensfrei und die Voraussetzungen des Kenntnisgabeverfahrens liegen vor? Dann können Sie als Bauherr wählen zwischen
- dem Kenntnisgabeverfahren und
- dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
Im Kenntnisgabeverfahren informieren Sie die zuständige Stelle über das Bauvorhaben. Hat niemand etwas dagegen, können Sie nach Ablauf einer Frist damit beginnen.
Das Verfahren ist sinnvoll, wenn das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch die übrigen baurechtlichen Vorgaben, vor allem die Landesbauordnung, eingehalten werden. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen, zum Beispiel von Abstandsflächenvorschriften, sind nicht möglich. Daneben ist es schnell und günstig.
Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die Baurechtsbehörde die erforderlichen Informationen und Unterlagen erhält. Die Bauausführung darf nicht von den zur Kenntnis gegebenen Entwürfen abweichen. Sie können in der Regel nach Ablauf eines Monats nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen.
Ist für ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren noch eine andere Entscheidung notwendig wie zum Beispiel eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz, müssen Sie als Bauherr zusätzlich zur Kenntnisgabe diese Entscheidung beantragen.
Ob im Bereich eines Bauvorhabens denkmalrechtliche Belange zu berücksichtigen sind, kann der Digitalen Denkmalkarte Baden-Württemberg entnommen werden, die auf dem Geoportal BW eingestellt ist. Wählen Sie dort die Karte „Kulturdenkmale“ und navigieren Sie über die „Suche nach Adressen, Orte, Daten“ zu Ihrem Baugrundstück. Sofern dort Kulturdenkmale eingetragen sind, bedarf das Vorhaben womöglich einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
Ein Kenntnisgabeverfahren ist ebenso möglich,
- wenn Sie kenntnisgabepflichtige Anlagen ändern oder deren Nutzung ändern wollen und
- es sich auch nach der Änderung noch um ein kenntnisgabepflichtiges Vorhaben handelt.
Dasselbe gilt für den Abbruch aller Anlagen, wenn für diese nicht schon Verfahrensfreiheit gegeben ist.
Verfahrensablauf
Sie können den Bauantrag digital bei der Stadt Rottenburg einreichen. Hierzu können Sie obenstehenden Link zum Virtuellen Bauamt nutzen.
Sofern Sie das Virtuelle Bauamt bisher noch nicht genutzt haben, werden Sie zunächst zur Seite der Service-BW geführt. Dort müssen Sie einen Benutzer-Konto anlegen und sich anschließend bei der Service-BW anmelden.
Im nächsten Schritt gelangen Sie bereits in das Virtuelle Bauamt. Dort müssen Sie sich ebenfalls registrieren und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, um das Virtuelle Bauamt nutzen zu können.
Sobald Sie im Virtuellen Bauamt registriert sind, können Sie für Ihr Bauvorhaben einen „Projektraum“ erstellen. Der Projektraum dient nur diesem einen Bauantragsverfahren. Für weitere Bauantragsverfahren sind jeweils neue Projekträume zu erstellen.
In diesem Projektraum wird dann das gesamte Bauantragsverfahren abgebildet. Sie erstellen in diesem Projektraum den Bauantrag und können dort die Anlagen ablegen und dem Antrag anfügen. Zudem sind Sie in der Lage weitere beteiligte Personen hinzuzufügen.
Der digitale Bauantrag wird über die Abfrage von Online-Formularfeldern generiert – zudem können Sie ihre Unterlagen in den entsprechenden Uploadfenstern hochladen. Bitte beachten Sie (u.a. was das Dateiformat und die Bezeichnung betrifft) unser Merkblatt zur digitalen Antragsstellung .
Der Verfahrensablauf (Versand von Dokumenten) wird dann in diesem Projektraum übersichtlich dargestellt.
Wenn Sie Ihren Digitalen Bauantrag eingereicht haben, werden Sie über die von Ihnen angegebene E-Mailadresse über den Stand des Verfahrens von der Baurechtsbehörde informiert.
Die Baugenehmigung, den Gebührenbescheid sowie die genehmigten Pläne erhalten Sie dann über das Virtuelle Bauamt.
Erforderliche Unterlagen
- weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Bestätigungen des Entwurfsverfassers und des Lageplanfertigers
- Bestätigung des Bauherrn über die Übernahme der Bauherrschaft und über die Bestellung eines geeigneten Bauleiters
- Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau in zweifacher Ausfertigung
Frist / Dauer
Haben alle Angrenzer und sonstigen Nachbarn schriftlich zugestimmt, dürfen Sie zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit dem Bau beginnen.
Im Übrigen dürfen Sie in der Regel einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit der Ausführung des Vorhabens beginnen.
Kosten
Für die Eingangsbestätigung kann die zuständige Stelle eine Gebühr verlangen. Die Entscheidung über eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen Sie ebenfalls bezahlen.
Rechtsgrundlage
- § 42 Pflichten des Bauherrn
- § 43 Entwurfsverfasser
- § 51 Kenntnisgabeverfahren
- § 53 Bauvorlagen und Bauantrag
- § 1 Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren
Zusätzliche Informationen und Dienste
