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Einwohnerantrag stellen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement
Geschäftsstelle Gemeinderat - E-Mail:
- protokollfuehrung@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-488
- Telefax:
-
07472 / 165-304
- Adresse:
- Marktplatz 18 (Gebäude A)
2. Stock, Zimmer A 209
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Sie möchten erreichen, dass der Gemeinderat Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt?
Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist (zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens), können Sie einen Einwohnerantrag stellen.
Kein Einwohnerantrag ist möglich zu:
- allgemeinen politischen Fragen oder Problemen der Bundes- oder Landespolitik
- Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist
- Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung
- den Rechtsverhältnissen der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten
- der Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie der Feststellung der Jahresabschlüsse
- Kommunalabgaben, Tarifen und Entgelte
- Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses
- Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren
- Angelegenheiten, für die schon ein gesetzlich bestimmtes Beteiligungs- oder Anhörungsverfahren stattgefunden hat
Verfahrensablauf
Sie müssen den Einwohnerantrag schriftlich stellen.
Benennen Sie bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschrift.
Diese Vertrauenspersonen sind die Ansprechpartner für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Einwohnerantrag abzugeben und entgegenzunehmen. Benennen Sie niemand, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauenspersonen.
Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, wird die Angelegenheit in einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen beschließenden Ausschusses behandelt.
In dieser Sitzung werden auch die Vertrauenspersonen angehört.
Erforderliche Unterlagen
- Einwohnerantrag mit Ziel und Begründung
- Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Einwohnerinnen und Einwohner
Frist / Dauer
Sie können den Einwohnerantrag jederzeit stellen.
Ausnahme: Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderats, müssen Sie ihn innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses stellen.
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM