Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet enthält vorgesehene und bestehende Bodennutzungen, zum Beispiel Flächen für Wohnen und Infrastruktur sowie nicht bebaute Flächen.

Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Stadtgebiet verfasst und stellt die Ziele der städtebaulichen Entwicklung für einen längeren Zeitraum dar. Dieser beträgt ungefähr 15 bis 20 Jahre. In Rottenburg am Neckar erfolgt die Erstellung durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Neustetten, Hirrlingen und Starzach.

Inhalt ist die Darstellung der vorgesehenen bzw. bestehenden Bodennutzungen. Hierzu gehören beispielsweise Flächen für Wohnnutzung oder Infrastruktur, aber auch nicht bebaute Flächen. Dabei handelt es sich nicht um eine parzellenscharfe, sondern um eine flächenmäßige Darstellung. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil – dem eigentlichen Plan – sowie einem Erläuterungsbericht.

Um einen zukunftsfähigen Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln, werden im Vorfeld einige Untersuchungen z.B. über Bevölkerungs- oder Verkehrsentwicklung durchgeführt. Während des Verfahrens werden die Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden in den jeweiligen Verfahrensschritten mit in die Planung einbezogen und abgewogen.

Gesetzliche Grundlage ist der § 5 des Baugesetzbuches, der mögliche Zielsetzungen benennt. Der FNP ist für die Gemeinde und die Behörden bindend, allerdings besitzt er keine unmittelbare Rechtswirkung für die Bürger und schafft kein Baurecht. Lediglich für Baumaßnahmen im Außenbereich ist er für sie von Bedeutung.

Erläuterung

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach

Flächennutzungsplan (FNP)

32. Änderung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Necker mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach am 06.07.2021 beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung mit Erlass vom 01.12.2021 Az.: 21-2 / 2511.1-1207 gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, genehmigt.
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Bereich „Steinbruch“ in Rottenburg am Neckar – Frommenhausen. Im Süden wurde die geplante Fläche für Abgrabungen um rund 1,8 ha bis zur Gemarkungsgrenze erweitert, dafür wurde die Fläche im Nordosten um rund 5,0 ha in eine Fläche für Sicherung von Rohstoffen umgewandelt.

41. Änderung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach am 02.02.2021 beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung mit Erlass vom 01.12.2021 Az.: 21-2 / 2511.1-1207 gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die 41. Änderung betrifft das Gebiet des Bebauungsplanes „Kinderhaus“ in Rottenburg am Neckar - Seebronn. Die überplante Fläche war im FNP bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wurde nun in eine geplante Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtung“ umgewandelt.

44. Änderung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach am 02.02.2021 beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung mit Erlass vom 01.12.2021 Az.: 21-2 / 2511.1-1207 gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die 44. Änderung betrifft das Gebiet des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Wurmlingen“ in Rottenburg am Neckar - Wurmlingen. Die überplante Fläche war im FNP bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wurde nun in eine geplante Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Kleinflächiger Lebensmittelmarkt Wurmlingen“ umgewandelt.

45. Änderung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach am 06.07.2021 beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung mit Erlass vom 01.12.2021 Az.: 21-2 / 2511.1-1207 gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die 45. Änderung liegt im Bereich „Ehehalde“ und „Hintere Ehehalde“ in Rottenburg am Neckar. Die Flächen waren bisher als „geplante Sonderbauflächen Gartenhausgebiet“ dargestellt und wurden nun durch die Darstellung von Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (FNL) ersetzt.

Die Änderungen Nr. 32, 41, 44 und 45 wurden gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung vom 17.12.2021 wirksam.

Den geänderten Flächennutzungsplan, die jeweiligen Begründungen und die zusammenfassende Erklärungen zu den Änderungen können während der üblichen Dienststunden beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar, Rathausanbau, Obere Gasse 29, III. Stock, eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. Zur Information der Bevölkerung ist auch auf den Rathäusern in Hirrlingen, Neustetten-Remmingsheim und Starzach-Bierlingen je ein Exemplar des geänderten Flächennutzungsplanes vorhanden.

Zudem wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet eingestellt.
  • Übersichtsplan (Stand 22.06.2021)
  • Pläne zu den Änderungen Nr. 32, 41, 44 und 45
  • Begründungen zu den Änderungen Nr. 32, 41, 44 und 45
  • Zusammenfassende Erklärungen zu den Änderungen Nr. 32, 41, 44 und 45
Mehr zum Thema


Zusätzliche Informationen und Dienste

Karte

Kontakt

E-Mail:
stadtplanung@rottenburg.de
Tel.:
07472 / 165-380

Adresse:
Stadtverwaltung
Bauleitplanung
Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard)

Lage:
im Stadtplan anzeigen
Anreise:
Fahrplanauskunft