Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet enthält vorgesehene und bestehende Bodennutzungen, zum Beispiel Flächen für Wohnen und Infrastruktur sowie nicht bebaute Flächen.

Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Stadtgebiet verfasst und stellt die Ziele der städtebaulichen Entwicklung für einen längeren Zeitraum dar. Dieser beträgt ungefähr 15 bis 20 Jahre. In Rottenburg am Neckar erfolgt die Erstellung durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Neustetten, Hirrlingen und Starzach.

Inhalt ist die Darstellung der vorgesehenen bzw. bestehenden Bodennutzungen. Hierzu gehören beispielsweise Flächen für Wohnnutzung oder Infrastruktur, aber auch nicht bebaute Flächen. Dabei handelt es sich nicht um eine parzellenscharfe, sondern um eine flächenmäßige Darstellung. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil – dem eigentlichen Plan – sowie einem Erläuterungsbericht.

Um einen zukunftsfähigen Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln, werden im Vorfeld einige Untersuchungen z.B. über Bevölkerungs- oder Verkehrsentwicklung durchgeführt. Während des Verfahrens werden die Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden in den jeweiligen Verfahrensschritten mit in die Planung einbezogen und abgewogen.

Gesetzliche Grundlage ist der § 5 des Baugesetzbuches, der mögliche Zielsetzungen benennt. Der FNP ist für die Gemeinde und die Behörden bindend, allerdings besitzt er keine unmittelbare Rechtswirkung für die Bürger und schafft kein Baurecht. Lediglich für Baumaßnahmen im Außenbereich ist er für sie von Bedeutung.

Erläuterung

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach

Flächennutzungsplan (FNP)

46. Änderung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die vom gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach am 17.03.2022 beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung mit Erlass vom 08.08.2023 Az.: RPT0210-2511-30/2 gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die 46. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Bereich „Mühringer Straße“ (Schreinerei Volk) in Starzach – Felldorf. Die überplante Fläche war im FNP bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und wurde nun in eine geplante gemischte Baufläche umgewandelt.

47. Änderung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die vom gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach am 23.03.2023 beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung mit Erlass vom 08.08.2023 Az.: RPT0210-2511-30/3 gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die 47. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Bereich „Kreuzerfeldsporthalle“ in Rottenburg am Neckar – Kernstadt. Die überplante Fläche war im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wurde nun in eine geplante Fläche für den Gemeinbedarf umgewandelt.

Die Änderungen Nr. 46 und 47 wurden gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung vom 15.12.2023 wirksam.

Den geänderten Flächennutzungsplan, die jeweiligen Begründungen und die zusammenfassende Erklärungen zu den Änderungen können während der üblichen Dienststunden beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar, Rathausanbau, Obere Gasse 29, III. Stock, eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. Zur Information der Bevölkerung ist auch auf den Rathäusern in Hirrlingen, Neustetten-Remmingsheim und Starzach-Bierlingen je ein Exemplar des geänderten Flächennutzungsplanes vorhanden.

Zudem wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet eingestellt.
  • Übersichtsplan (Stand 03.11.2023)
  • Pläne zu den Änderungen Nr. 46 und 47
  • Begründungen zu den Änderungen Nr. 46 und 47
  • Zusammenfassende Erklärungen zu den Änderungen Nr. 46 und 47
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07472 / 165-380

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Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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