Ordnung und Gewerbe - Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten


Kontakt

E-Mail:
waffenundgewerbe@rottenburg.de
Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten
Telefon:
07472 / 165-509
Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten
Telefax:
07472 / 165-340
Adresse:
Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 204
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard)
Fahrplanauskunft
Postanschrift:
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
Öffnungszeiten:
Ämter allgemein
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 14:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Internet:
zur Online-Terminvereinbarung
Gehört zu Dezernat:
Dezernat 3
Gehört zu Amt:
Ordnungsamt
Gehört zu Abteilung:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Waffen-und Sprengstoff-Angelegenheiten

In das Sachgebiet Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten fallen sämtlichen Dienstleistungen, die in Beziehung zu Waffen und Sprengstoffen stehen. Hier müssen beispielsweise kleine Waffenscheine beantragt und die Überlassung von Waffen und Munition sowie den Erwerb von Schusswaffen anzeigt werden. Die Beantragungen von Waffenbesitzkarten, auch im Erbfall, oder die Erlaubnis zur Herstellung von Waffen oder zum Handel mit Waffen und die Beantragung eines europäischen Feuerwaffenpasses sind weitere Dienstleistungen, die zu diesem Sachgebiet gehören.

Das Sachgebiet erteilt außerdem Erlaubnisse nach dem Sprengstoffgesetz, wie z.B. den Befähigungsschein zum Umgang im gewerblichen Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, die Erlaubnis zum gewerblichen sowie auch nichtgewerblichen Erwerb von und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Besonders für private Feuerwerke muss hier eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, wenn diese an einem anderen Tag als Silvester stattfinden sollen.



Zusätzliche Informationen und Dienste

Polizeimütze mit Stadtwappen