2. Änderung des Bebauungsplans Eugen-Bolz-Gymnasium in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 28. Juli beschlossen, den Bebauungsplan "Eugen-Bolz-Gymnasium" - 2. Änderung in Rottenburg am Neckar - Kernstadt gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuleiten. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Dauer der erneuten Auslegung verkürzt wird und dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Änderungen beschränken sich auf die Anpassung der Bezugshöhe der Gemeinbedarfsfläche durch Festsetzung einer Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) sowie die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) im nordöstlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche. In der Begründung wurden redaktionelle Ergänzungen vorgenommen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Weiterentwicklung eines bestehenden innerstädtischen Bildungsstandortes gesichert werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans "Eugen-Bolz-Gymnasium" - 2. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planteil mit Deckblattänderung, Textteil, Begründung, örtlichen Bauvorschriften und den Untersuchungen zum Artenschutz mit Informationen zu Vögeln, Fledermäusen, artenschutzrechtlicher Bewertung nach § 44 BNatSchG und Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, sowie der schalltechnischen Untersuchungen mit Informationen zu Geräuscheinwirkungen, Außenlärmpegel und Anforderungen an den Schallschutz in der Zeit von

Montag, 7. September bis einschließlich Montag 21. September

auf der städtischen Internetseite unter
https://www.rottenburg.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.65652.htm?lnav=2<br /> eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29 im Zeitraum von

Montag, 7. September bis einschließlich Montag, 21. September
  1. Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
  2. Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
  3. Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@rottenburg.de übermittelt werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar (Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar) abgegeben werden.

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme, der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
28.08.2026 - Stadtplanungsamt


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