Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan ordnet ein Gebiet städtebaulich und schafft die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken.

Aus dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt. Diese enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schaffen damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken.
Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung, einem Textteil und einer Begründung.
Die maßgeblichsten Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind:

  • Art der baulichen Nutzung (was darf gebaut werden, z.B. Wohngebäude, Lagerhallen, Gewerbebetriebe)
  • überbaubare Fläche (wo auf dem Grundstück darf gebaut werden)
  • Maß der baulichen Nutzung ( wie hoch darf gebaut und wieviel Fläche des Grundstücks darf überbaut werden.

Die Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind in in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert, diese gilt bundesweit. Auch die Plandarstellungsmöglichkeiten sind bundeseinheitlich in der Planzeichenverordnung (PlanZVO) geregelt. Darüber hinaus ist die Landesbauordnung (LBO) für gestalterische Festsetzungen relevant.
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