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Bebauungspläne Wurmlingen
Zur Verwendung
Online verfügbar sind nur Bebauungspläne, die 1985 oder später rechtsverbindlich wurden.
Bitte beim Ausdruck auf Maßstäblichkeit achten.
(siehe Druckeinstellung an ihrem Drucker)
Die Planzeichnungen beinhalten nicht das aktuelle Kataster. Die Bebauungspläne basieren auf der Grundlage des zurzeit der Erstellung rechtskräftigen Katasters. Auszüge aus dem aktuell rechtverbindlichen Kataster können ausschließlich beim Landratsamt Tübingen – Abt. 42 Vermessung und Flurneuordnung angefordert werden.
- Übersichtskarte Wurmlingen
- Abrundungssatzung Wurmlingen
- Auf der Höhe, Hohler Baum, Feissentäle Wurmlingen
- Beim Megezerweg Wurmlingen
- Brunnring Wurmlingen
- Brunnring 1 A - 1. Änderung Wurmlingen
- Bühlen 1. Änderung Wurmlingen
- Feuerwehrhaus Wurmlingen
- Hochlaiber und Lindenäcker Wurmlingen
- Mehrzweckhalle Wurmlingen
- Mönchhof I Wurmlingen
- Mönchhof II Wurmlingen
- Zwischen Neue Straße, Haupt- und Lindenstraße Wurmlingen
- Pfäffinger Straße Wurmlingen
- Pfäffinger Straße Erweiterung Wurmlingen
- Sport- und Freizeitanlage Wurmlingen
- Taubenäcker Wurmlingen
- Westliche Uhlandstraße Wurmlingen
Nutzungsbedingungen
Die hier präsentierten Karten und Daten sind gesetzlich geschützt. Die Verwertung für nichteigene oder wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe sind nur mit schriftlicher vorheriger Erlaubnis der Herausgeber gestattet. Einer besonderen Zustimmung bedarf es nicht, sofern Verwertungen in geringem Umfang für eigene, nicht-wirtschaftliche Zwecke erfolgen. Der Herausgeber kann dem Nutzer gesondert schriftlich einfache, jederzeit widerrufliche, bestimmte, beschränkte Nutzungsrechte einräumen.
Zusätzliche Informationen und Dienste
Online-Terminvereinbarung
Termine in den Bürgerbüros in Rottenburg und in Ergenzingen können hier vereinbart werden.
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an. Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen des Landes Baden-Württemberg. Das Portal wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt.
Für die elektronische Antragsstellung über das Portal benötigen Sie ein Servicekonto, welches Sie landesweit nutzen können. Sie haben noch keines? Dann können Sie hier kostenlos Ihr Servicekonto beantragen:
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Raiffeisenbank Oberes Gäu e.G.
IBAN: DE96 6006 9876 0085 5550 02
BIC: GENODES1ROG