Bürgerbüro Rottenburg


Kontakt

E-Mail:
buergerbuero@rottenburg.de
Telefon:
07472 / 165-444
Telefax:
07472 / 165-458
Adresse:
Marktplatz 18 (Gebäude A)
Foyer, Zimmer A 002
72108 Rottenburg am Neckar
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Fahrplanauskunft
Postanschrift:
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
Öffnungszeiten:
Mo. 07:30 – 16:00 Uhr
Di. 07:30 – 16:00 Uhr
Mi. 07:30 – 12:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Fr. 07:30 – 12:00 Uhr
Sa. 09:00 – 12:00 Uhr

Am Samstag findet kein Telefondienst und kein Fahrkartenverkauf statt. Es stehen auch nur bestimmte Services zur Verfügung. Im Zweifel bitte Mo - Fr telefonisch erkundigen.

Internet:
zur Online-Terminvereinbarung
Gehört zu Dezernat:
Dezernat 3
Gehört zu Amt:
Ordnungsamt
Gehört zu Abteilung:
Bürgerservice
Sachgebiete:
Fundsachen

Hinweis zu den Ausweisdokumenten

Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Hier finden Sie Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen sollte:

Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem gültigen Reisepass ausweisen.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link zur Bundespolizei abrufen.

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

Dienstleistungen



Zusätzliche Informationen und Dienste

Dolmetscherdienst

Bei der Stadt Rottenburg gibt es sprachliche Unterstützung.