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Baugemeinschaften
Dätzweg II - Konzeptvergabe von Grundstücken an Baugemeinschaften
Der Gemeinderat möchte für die Baufelder MU 9 (“Quartier 9“) und MU 10 (“Quartier 10“) einen konzeptionellen Wettbewerb zur Vergabe von Grundstücken an Baugemeinschaften durchführen.
Die Vorbereitungen für diese sogenannte “Konzeptvergabe“ laufen aktuell.
In den beiden Baufeldern können 5 bis 8 Baugemeinschaften realisiert werden. Die jeweiligen Tiefgaragen und Freianlagen sollen gemeinschaftlich von den Projekten im Baufeld realisiert werden.
Bei einer “Konzeptvergabe“ erfolgt die Grundstücksvergabe mit der Zielsetzung, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Die Grundstücke werden nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein “Wettbewerb der Ideen“ statt, bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte gesucht werden. Hierzu werden die Grundstückskosten vor Beginn des Verfahrens fixiert und es werden inhaltliche Kriterien definiert, die zur Bewertung herangezogen werden.
Der Zuschnitt der Grundstücke wird nicht vorgegeben. Die Parzellierung entwickelt sich im Zuge der Vergabe aus dem Bedarf der verschiedenen Bewerbungen. Erst im Rahmen eines “Vergabepuzzle“ werden die konkreten Grenzen der Parzellen festgelegt.
Der Aufwand für die Erarbeitung der Bewerbungen soll überschaubar bleiben, um den wirtschaftlichen Einsatz für die Bewerber gering zu halten. Nach einer Vorprüfung der Bewerbungen durch die Verwaltung, wird eine Bewertungskommission die Bewerbungen untereinander vergleichend prüfen und eine Vergabeempfehlung an den Gemeinderat aussprechen. Dieser entscheidet dann über die Vergabe. Im Anschluss erhalten die Projekte zunächst nur Reservierungszusagen mit der Verpflichtung, die für die Vergabeentscheidung relevanten Konzeptbestandteile umzusetzen, was in Statusgesprächen von der Verwaltung überprüft wird. Der Grundstücksverkauf erfolgt erst, wenn die Bauantragsplanung von der Verwaltung auf die Umsetzung der vergaberelevanten Projektinhalte geprüft wurde.
Für diese Art der Entwicklung hat sich ein zweistufiges Verfahren, das sogenannte “Anker-/Anliegerverfahren“ bewährt. Innerhalb eines Baufeldes wird zwischen dem Ankerprojekt und mehreren Anliegerprojekten unterschieden. Das Ankerprojekt erhält früher als die anderen Projekte die Grundstücksreservierung. Sein Planungsteam übernimmt die Steuerung der zentralen Aufgaben im Baufeld. Mit Kenntnis dieser “Ankerkonzeption“ bewerben sich die Anliegerprojekte. Im weiteren Planungsprozess werden die Themen gemeinsam weiterentwickelt und in einer für alle verbindlichen Grundlagenvereinbarung dauerhaft festgeschrieben.
Nach aktueller Terminplanung sind Gemeinderatsentscheidungen über die Vergabe der Grundstücke an die beiden Ankerprojekte im April 2021 und an die Anliegerprojekte im November 2021 vorgesehen. Ein Baubeginn in den beiden Baufeldern im Herbst 2022 ist realistisch.
Kontakt Stadtplanungsamt, E-Mail: baugemeinschaften@rottenburg.de
Die Vorbereitungen für diese sogenannte “Konzeptvergabe“ laufen aktuell.
In den beiden Baufeldern können 5 bis 8 Baugemeinschaften realisiert werden. Die jeweiligen Tiefgaragen und Freianlagen sollen gemeinschaftlich von den Projekten im Baufeld realisiert werden.
Bei einer “Konzeptvergabe“ erfolgt die Grundstücksvergabe mit der Zielsetzung, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Die Grundstücke werden nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein “Wettbewerb der Ideen“ statt, bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte gesucht werden. Hierzu werden die Grundstückskosten vor Beginn des Verfahrens fixiert und es werden inhaltliche Kriterien definiert, die zur Bewertung herangezogen werden.
Der Zuschnitt der Grundstücke wird nicht vorgegeben. Die Parzellierung entwickelt sich im Zuge der Vergabe aus dem Bedarf der verschiedenen Bewerbungen. Erst im Rahmen eines “Vergabepuzzle“ werden die konkreten Grenzen der Parzellen festgelegt.
Der Aufwand für die Erarbeitung der Bewerbungen soll überschaubar bleiben, um den wirtschaftlichen Einsatz für die Bewerber gering zu halten. Nach einer Vorprüfung der Bewerbungen durch die Verwaltung, wird eine Bewertungskommission die Bewerbungen untereinander vergleichend prüfen und eine Vergabeempfehlung an den Gemeinderat aussprechen. Dieser entscheidet dann über die Vergabe. Im Anschluss erhalten die Projekte zunächst nur Reservierungszusagen mit der Verpflichtung, die für die Vergabeentscheidung relevanten Konzeptbestandteile umzusetzen, was in Statusgesprächen von der Verwaltung überprüft wird. Der Grundstücksverkauf erfolgt erst, wenn die Bauantragsplanung von der Verwaltung auf die Umsetzung der vergaberelevanten Projektinhalte geprüft wurde.
Für diese Art der Entwicklung hat sich ein zweistufiges Verfahren, das sogenannte “Anker-/Anliegerverfahren“ bewährt. Innerhalb eines Baufeldes wird zwischen dem Ankerprojekt und mehreren Anliegerprojekten unterschieden. Das Ankerprojekt erhält früher als die anderen Projekte die Grundstücksreservierung. Sein Planungsteam übernimmt die Steuerung der zentralen Aufgaben im Baufeld. Mit Kenntnis dieser “Ankerkonzeption“ bewerben sich die Anliegerprojekte. Im weiteren Planungsprozess werden die Themen gemeinsam weiterentwickelt und in einer für alle verbindlichen Grundlagenvereinbarung dauerhaft festgeschrieben.
Nach aktueller Terminplanung sind Gemeinderatsentscheidungen über die Vergabe der Grundstücke an die beiden Ankerprojekte im April 2021 und an die Anliegerprojekte im November 2021 vorgesehen. Ein Baubeginn in den beiden Baufeldern im Herbst 2022 ist realistisch.
Kontakt Stadtplanungsamt, E-Mail: baugemeinschaften@rottenburg.de
Präsentationen
- Dätzweg II - Konzeptvergabe an Baugemeinschaften_15.07.2020
- Dätzweg II - Vermarktung von Grundstücken in den Baufeldern 9 und 10_29.09.2020_GR
- Dätzweg II_Information Baugemeinschaften_14.10.2020
- Dätzweg II_Information Anker-Anliegerverfahren_03.11.2020
- Dätzweg II - Markt der Möglichkeiten_23.11.2020
Anlagen
- Anlage 1_Ankerauswahl - Kriterien und Verfahren zur Auswahl des Ankerprojektes
- Anlage 2_Anliegerauswahl - Kriterien und Verfahren zur Auswahl der Anliegerprojekte
- Anlage 3_Bewerbungsschreiben Ankerprojekte
- Anlage 4_Bewerbungsschreiben Anliegerprojekte
- Anlage 5_Anerkennung der Kriterien und des Verfahrens zur Auswahl der Projekte
- Anlage 6_Exposé zur Vermarktung der Grundstücke MU 9 und MU 10 an Baugemeinschaften
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