Kommunale Wärmeplanung Abschlussbericht

Die Stadt Rottenburg am Neckar nimmt mit ihrer kommunalen Wärmeplanung eine Vorreiterrolle in der Gestaltung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft ein. Diese Planung zielt darauf ab, den Wärmebedarf der Stadt effizient zu decken, den Energieverbrauch zu minimieren und eine umfassende Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Einführung

Für eine nachhaltige Energieversorgung ist es von zentraler Bedeutung, dass nicht nur der Stromsektor umgebaut wird, sondern dass gleichzeitig auch eine Mobilitäts- und Wärmewende realisiert wird. Insbesondere die Wärmeversorgung hat mit rund 50 % den größten Anteil am bundesweiten Gesamtenergieverbrauch und wird aufgrund der lokal begrenzten Erzeugungs- und Versorgungscharakteristik in besonderem Maße durch kommunale Entscheidungen beeinflusst.
Die Wärmewende setzt dabei vor Ort auf eine Transformation in zwei Bereichen:
  • Zum einen muss der Wärmebedarf deutlich reduziert werden, Gebäude und Geräte müssen energieeffizienter werden.
  • Zum anderen muss der noch verbleibende Wärmebedarf klimaneutral durch den Einsatz Erneuerbarer Energien gedeckt werden.

Diese Transformation bedarf einer konkreten Strategie - eines kommunalen Wärmeplans -, der an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist.
Im Folgenden informieren wir hier über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte der Stadt Rottenburg am Neckar und den Stadtwerken. Im unteren Abschnitt werden die häufigsten Fragen rund um die zukünftigen Regelungen und Änderungen für Sie zusammengefasst.

Was steckt hinter der Kommunalen Wärmeplanung?

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW, § 7c) setzt seit Oktober 2020 den Rahmen für die kommunale Wärmeplanung. Diese Aufgabe ist für die Kommunen verpflichtend. Bis zum 31. Dezember 2023 musste die Stadt dem Regierungspräsidium Tübingen den Wärmeplan vorlegen und veröffentlichen.
Die gemäß Landesrecht erstellten Wärmepläne widersprechen nicht dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) (§ 5 Abs. 1 WPG). Das bedeutet, dass bis zum 30.06.2028 nach Landesrecht fertiggestellte und veröffentlichte Wärmepläne die im WPG genannte Pflicht zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne ersetzen. Somit werden den Gemeinden in Baden-Württemberg keine Nachteile entstehen.
Die Wärmeplanung ist spätestens alle fünf Jahre nach der jeweiligen Erstellung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben. Für diese Aufgabe erhalten die Städte in den ersten vier Jahren Konnexitätszahlungen vom Land.

Wie ist ein Kommunaler Wärmeplan aufgebaut?

Der Wärmeplan ist ein Planungsinstrument zur strategischen Ausrichtung der Energie- und insbesondere der Wärmeversorgung einer Kommune. Mit Hilfe des Wärmeplans lassen sich viele komplexe Fragestellungen der Energieversorgung in der Kommune beantworten sowie wichtige Grundlagen für effiziente und nachhaltige Energieversorgungslösungen schaffen.
Ein wesentliches Ziel der räumlichen Wärmeplanung ist es, Energieausbau- und Energieeffizienzstrategien mit der Überplanung bestehender Bauflächen hinsichtlich Nachverdichtung oder Umnutzung sowie der Neuplanung von noch unbebauten Flächen zu verbinden.
Der Kommunale Wärmeplan enthält für alle Sektoren (Verwaltung, Gewerbe, Privathaushalte):

  • eine Bestandsanalyse über den Wärmebedarf, die Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie die aktuelle Versorgungstruktur
  • eine Potenzialanalyse zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung
  • ein klimaneutrales Zielszenario für das Jahr 2040 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030
  • eine Wärmewendestrategie mit konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Klimafreundlichkeit der Energieversorgung

Bürgerbeteiligung & Beschluss des Gemeinderats

Mehrere Personen, die einem Vortrag folgen.Bild vergrößern
Informationsveranstaltung in der Zehntscheuer am 31.01. 2024.

Bereits am 11. Mai 2023 wurden im Ausschuss für Bauen und Nachhaltigkeit die Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung öffentlich vorgestellt. Am 16. November 2023 wurde nun der Abschlussbericht ebenfalls dem Ausschuss präsentiert.

Vom 17. November bis zum 15. Dezember 2023 konnten alle Rottenburger Bürgerinnen und Bürger Feedback zur Planung einreichen. Die Dokumente und Pläne der kommunalen Wärmeplanung waren zum einen online auf der städtischen Website (www.rottenburg.de) sowie im Rathaus Foyer einsehbar.

Abschließend fand am 31. Januar 2024, 18.00 Uhr eine Infoveranstaltung in der Zehntscheuer in Rottenburg am Neckar statt. Die Experten von Smart Geomatics Informationssysteme GmbH und der IBS Ingenieurgesellschaft GmbH stellten den Abschlussbericht vor und standen im Anschluss für Fragen zur Verfügung.

Der Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung erfolgte am 27. Februar 2024 im Gemeinderat.

Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung

Bestandsanalyse – aktueller Wärmebedarf

Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde über das komplette Stadtgebiet eine gebäudescharfe Wärmebedarfsanalyse, welche den jährlichen Endenergiebedarf für die Beheizung der Gebäude sowie die Energieträgerverteilung aufzeigt, durchgeführt. Des Weiteren wurde der Bestand leitungsgebundener Wärmeinfrastruktur (Erdgas-, Fernwärmenetze) erfasst.

Die Daten wurden unter anderem über die Kehrbücher der Schornsteinfeger, den Verbrauchsdaten der Versorger oder auch über die direkte Anfrage bei großen Verbrauchern erhoben. Die nach Landesrecht erhobenen Daten dürfen in aggregierter Form für angrenzende Planungsvorhaben, z.B. Quartierskonzepte, Machbarkeitsstudien, Transformationspläne für Bestands-Wärmenetze oder Konzepte der Städtebauförderung, verwendet werden.

Diese Auswertung ergibt für das Jahr 2021 einen Wärmeenergiebedarf von 406.000 MWh Endenergieverbrauch.

Weitere Informationen zur Datenerhebung und zum Datenschutz
Eine Karte mit einer Übersicht der bevorzugten Heizarten.Bild vergrößern
Energieträger Heizungen.

Potenzialanalyse – Erneuerbare Energien und Einsparpotential

Die Potenzialanalyse beinhaltet zum einen die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Zum anderen beinhaltet sie die Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.
Die Realisierung und Umsetzung von Effizienz- und Einsparpotenzialen im Rahmen der Energiewende ist über alle Energiesektoren technisch machbar. Jedoch weichen gerade im Gebäudesektor die realisierten Erfolge weit von den Zielvorstellungen ab. Seit Jahren beläuft sich die Sanierungsquote auf unter 1 %.

Bei einer Sanierungsquote von 1 % könnte der Endenergiebedarf zur Wärmeversorgung der Wohngebäude bis 2040 auf rund 370.000 MWh/a abgesenkt werden (Reduktion um rund 9 %). Mit einer Erhöhung der Sanierungsquote auf 3 % könnte der Bedarf auf rund 310.000 MWh/a reduziert werden (Reduktion um rund 24 %). Um bereits bis 2040 einen ganzheitlich energetisch modernisierten Wohngebäudebestand zu erreichen, bedürfte es einer Sanierungsquote von etwa 6,5 %. Für die Darstellung im Zielfoto 2040 (s. Abschnitt 5) wird zugrunde gelegt, dass bis 2040 so viele Gebäude energetisch modernisiert werden, dass 50 % des Einsparpotenzials erreicht wird. Dies bedeutet, dass bei 50% aller Gebäude eine ganzheitliche energetische Modernisierung umgesetzt wird oder bei einer höheren Anzahl von Gebäuden entsprechende Teilmodernisierungen (Umsetzung einzelner Maßnahmen wie Fenstertausch, Fassadendämmung o. ä.) stattfinden. Insgesamt entspricht dies einer Sanierungsquote von rund 2,8 %. Hierbei verbleibt 2040 ein Endenergiebedarf (Wärme) der Wohngebäude von rund 315.000 MWh/a.
Balkendiagram über EinsparmöglichkeitenBild vergrößern
Energieträger Heizungen.

Der verbleibende Wärmebedarf ist durch emissionsfreie Wärmequellen zu decken. Die Analyse der lokal verfügbaren Wärmequellen ergibt, dass die größten räumlich zugeordneten Potenziale im Bereich der Flusswasserwärme, Abwasserwärme, Kraft-Wärme-Kopplung und Solarthermie liegen.

Neben den räumlich zugeordneten Potenzialen sind für eine vollständige Bedarfsdeckung die Nutzung von räumlich unabhängigen Energieträgern wie Außenluftwärme, Biomasse und „grüne Gase“ erforderlich. Die beiden letztgenannten sind dabei vor allem im Bereich der Spitzenlastdeckung vorgesehen.

Zielszenario für das Jahr 2040

Die Umstellung der Wärmeerzeugung wie auch die Reduktion des Wärmeverbrauchs umfassen eine riesige Aufgabe, insbesondere unter Berücksichtigung des aktuellen Energieträgermixes und des kurzen Zeitfensters bis 2040. Jedoch zeigt sich in der Potenzialanalyse auch, dass eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Wärmeerzeugung in Rottenburg am Neckar vorliegt, die zusammen im Mix zur Zielsetzung einer treibhausgasneutralen Wärmeerzeugung 2040 beitragen können.
In diesem Zielszenario sind zum einen Eignungsgebiete für die Fernwärme (orange dargestellt) und zum anderen auch Gebiete für eine gebäudeindividuelle Wärmeversorgung (blau dargestellt) – u.a. über Wärmepumpen – ausgewiesen, siehe Abb. 60: Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelheizungen.

Wärmewendestrategie mit konkreten Maßnahmen

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden für das Stadtgebiet Rottenburg am Neckar einige konkrete Maßnahmen identifiziert (s. Anhang Abschnitt 7) und detailliert betrachtet. Durch das KlimaG BW wird vorgegeben, dass mit Beschluss der Wärmeplanung im Gemeinderat fünf Maßnahmen beschlossen werden, mit deren Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen wird. Folgende Maßnahmen wurden ausgewählt:

1. Quartiersuntersuchung Wendelsheim
2. Fortführung der Quartiersbearbeitung in Oberndorf, aufbauend auf den Ergebnissen des Quartierskonzepts
3. Quartiersuntersuchung Hailfingen
4. Quartiersuntersuchung Gebiet Eugen-Bolz-Gymnasium (EBG)
5. Wärmenetzuntersuchung auf der Achse Priesterseminar – Haus am Neckar

Zudem wurden weitere mögliche Maßnahmen identifiziert, deren Bearbeitung sich nach den fünf priorisierten Maßnahmen anschließen können.
  • Weitere Quartiers- bzw. Wärmenetzuntersuchungen beispielsweise in den Gebieten:
    • - Rottenburg Süd
    • - Hohenberg Richtung Neckar
    • - Kiebingen
    • - Ergenzingen
  • Beratungsoffensive „Heizungstausch und Gebäudemodernisierung“ (Beratungsangebote zu energetischer Gebäudemodernisierung, Heizungstausch und Photovoltaik in Zusammenarbeit mit der Agentur für Klimaschutz)
  • Erstellung Energiekonzept und Umsetzungsplan für die städtischen Gebäu

Wie geht es weiter?

Die Kommunale Wärmeplanung muss in die kommunalen Planungsprozesse integriert werden. Die Wärmeplanung ist lediglich der erste Schritt und bildet den zukünftigen strategischen Rahmen.

Danach folgt eine detailliertere Umsetzungsplanung durch Stadtverwaltung und Stadtwerke (SWR). Erst wenn diese Machbarkeitsstudien/Transformationspläne für zukünftige Wärmenetze vorliegen, können genaue Aussagen darüber getroffen werden, ob eine Immobilie künftig an das Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob es eine dezentrale Heizung braucht.
In den kommenden 12 bis 15 Monaten werden die Stadtwerke gemeinsam mit der Stadtverwaltung Machbarkeitsstudien/Transformationspläne für zwei der fünf möglichen zukünftigen Wärmenetze erstellen (Oberndorf & Wärmenetzuntersuchung auf der Achse Priesterseminar - Haus am Neckar (JVA - Altstadt)). Die Machbarkeitsstudien/Transformationspläne zeigt, ob eine Umstellung auf eine Wärmeversorgung sowie Netzausbau technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Für die drei weiteren möglichen Wärmenetze ist ebenfalls die Erstellung von Machbarkeitsstudien/Transformationspläne geplant. Der Zeitplan hierzu steht aber aktuell noch nicht fest. Über Änderungen informieren wir hier.
Eine Karte auf der geeignete Gebiete für die Wärmeleitplanung eingezeichnet sind.Bild vergrößern
Eignungsgebiete Wärmeleitplanung.

Downloads

Fragen aus der Auslage (17.11. bis 15.12.2023) und der Infoveranstaltung (31.01.2024):

Kontakt

Bitte informieren Sie sich bei Fragen zuerst in unseren FAQs. Darüber hinaus wenden sie sich an umwelt@rottenburg.de oder info@sw-rottenburg.de


Zusätzliche Informationen und Dienste

Kommunale Wärmeplanung

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